Ein Hersteller ruft Tiefkühl-Garnelen in mehreren Bundesländern zurück. In dem Produkt wurden erhöhte Antibiotika-Rückstände festgestellt.
Hamm – Deutschlandweit greifen viele Menschen gerne ins Tiefkühlregal. Besonders beliebt sind neben der klassischen Tiefkühlpizza auch Produkte sowie Meeresfrüchte. Doch wenn die Produkte nicht allerhöchsten Qualitätsanforderungen entsprechen, wird der Griff in die Tiefkühltruhe schnell zum Gesundheitsrisiko.
Die Hamburger Feinkost GmbH ruft aktuell Garnelen zurück, die über die Supermarktkette FrischeParadies verkauft wurden. Der Grund sind laut Unternehmen erhöhte Werte des Antibiotikums Oxytetracyclin in den Meeresfrüchten.
Garnelen-Rückruf wegen Antibiotika-Rückständen: Welche Produkte sind betroffen?
Betroffen vom Rückruf sind laut Hersteller Riesengarnelenschwänze ohne Kopf und Schale der Größe 8/12 im 800-Gramm-Beutel mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 14.09.2026 und 15.09.2026. Die Chargennummer lautet VN 391 V 004, zusätzlich trägt das Produkt die Kennzeichnung „248009 FP Garn SW oK oS 8/12 AQ TK“.
Produkte mit Fisch und Meeresfrüchten sind häufiger von Rückrufen betroffen. Auch bei Lidl gibt es aktuell einen Fisch-Rückruf, bei Verzehr drohen schwere Erkrankungen.
Garnelen-Rückruf: Mehrere Bundesländer betroffen
Die betroffenen Garnelen wurden über die Supermarktkette FrischeParadies verkauft. Laut lebensmittelwarnung.de sind nach derzeitigem Stand folgende Bundesländer vom Rückruf betroffen:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Schleswig-Holstein
- Sachsen
Um welches Antibiotikum handelt es sich?
Oxytetracyclin gehört zur Gruppe der Tetracyclin-Antibiotika und wird in der Aquakultur häufig eingesetzt. Problematisch ist der Einsatz solcher Antibiotika laut prowildlife.de vor allem wegen der entstehenden Resistenzen, was auch Gesundheitsrisiken für den Menschen birgt.
Laut practo.de hat Oxytetracyclin beim Einsatz beim Menschen unter anderem folgende häufige Nebenwirkungen: Durchfall, Appetitlosigkeit, Mundtrockenheit, Übelkeit, Erbrechen und Hautreaktionen bei Sonneneinstrahlung.
Was können Verbraucher jetzt tun?
Rückrufe sind keine Seltenheit, aktuell wird auch eine Backzutat, die Benommenheit und Kreislaufbeschwerden verursachen kann, zurückgerufen. Kunden, die besagte Garnelen gekauft haben, sollten diese auf keinen Fall verzehren. Die Produkte können in allen FrischeParadies-Filialen zurückgeben werden, der volle Kaufpreis wird erstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons. (Quellen: Hamburger Feinkost GmbH, lebensmittelwarnung.de, produktwarnung.eu, prowildlife.de, practo.de) (phs).