Eine Hamburger Grundstücksgesellschaft hat das von der niedersächsischen Stadt Verden verhängte Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro akzeptiert. Hintergrund ist ein Vorfall aus dem vergangenen Winter, bei dem rund 130 Mieter im Niedersachsenring wochenlang ohne funktionierende Heizung auskommen mussten.
Der Fall sollte ursprünglich ab dem 1. Dezember vor dem Amtsgericht Verden verhandelt werden, doch der Einspruch des Unternehmens gegen den Bußgeldbescheid wurde kurz vor Prozessbeginn zurückgezogen.
Vermieter zahlt Kraftstoff für Heizanlage nicht und akzeptiert Bußgeld im letzten Moment
Die Mieter hatten ab dem 2. Dezember 2024 keine ausreichenden Heizmöglichkeiten mehr, wie Jan-Hendrik Stein, Sprecher des Amtsgerichts Verden, der „Kreiszeitung“ bestätigte. Trotz der winterlichen Temperaturen blieb die Situation bis kurz vor Weihnachten unverändert, als schließlich eine mobile Heizanlage installiert wurde. Diese fiel jedoch mehrfach aus, da die Kraftstofflieferungen nicht bezahlt wurden. In einigen Fällen musste die Stadt Verden selbst eingreifen und für Ersatz sorgen.
Das verhängte Bußgeld basiert auf dem niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz, das im März 2021 in Kraft trat und den Mieterschutz stärken soll. Laut dem Bericht erlaubt es Kommunen, Verstöße gegen die Mindestanforderungen an Wohnraum mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro zu ahnden. Die Stadt Verden hat diese Höchststrafe in diesem Fall erstmals angewendet.
50.000-Euro-Strafe soll abschrecken
Roland Bertram, Vorsitzender des Vereins „Sowas“ am Stadtwald, äußerte sich besorgt über die Situation der betroffenen Mieter. „Kein Warmwasser und keine Heizung – das war schon heftig“, sagte er gegenüber der Presse. Der Verein unterstützt Mieter bei Problemen und hatte bereits in der Vergangenheit auf Missstände wie kaputte Dächer, Rattenbefall und Müllberge in der Wohnanlage hingewiesen.
Die Stadt Verden hofft, dass das hohe Bußgeld eine abschreckende Wirkung auf Vermieter hat und ähnliche Fälle in Zukunft verhindert werden können. Laut dem Amtsgericht handelt es sich um den ersten bekannten Fall dieser Größenordnung im Bezirk.
Diese Optionen haben Mieter bei Mängeln in ihrer Wohnung
Die Mieter des Niedersachsenrings waren jedoch nicht gänzlich machtlos. Besonders bei länger anhaltenden Mängeln können sie eine Mietminderung ankündigen.
Dabei ist einiges zu beachten:
- Rechtsgrundlage: Mietminderung bedeutet die Reduzierung des Mietzinses wegen Mängeln, die den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Der Anspruch entsteht automatisch mit Auftreten des Mangels, unabhängig vom Verschulden des Vermieters. Grundlage ist der Paragraph 536 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
- Mängelanzeige und Rückwirkung: Der Mangel muss dem Vermieter unverzüglich schriftlich angezeigt werden, erst dann kann gemindert werden. Die Mietminderung gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige.
- Voraussetzungen prüfen: Der Mangel muss wesentlich sein und darf nicht durch eigenes Verschulden verursacht sein; Beispiele sind Lärm, Schimmel oder Heizungsausfall. Eine angemessene Frist zur Beseitigung ist zu setzen, und eine Dokumentation durch Fotos oder Zeugen stärkt den Anspruch.
- Risiken und Absicherung: Eine einseitige, falsch berechnete Mietminderung kann zu Zahlungsrückständen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen und das Verhältnis belasten. Unterstützung durch Mieterverein oder Rechtsberatung hilft, Fehler und Konflikte zu vermeiden.