Beamte glauben, der Staat sichert sie ab – doch oft stimmt das nicht

Die staatliche Absicherung greift nicht in jedem Fall – vor allem nicht bei jungen Beamten auf Widerruf oder Probe, die häufig noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Kommt es in dieser Zeit zu einer Dienstunfähigkeit, kann das schnell zu einer finanziellen Schieflage führen.

Eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) schützt in solchen Fällen vor dem Verlust der finanziellen Existenzgrundlage.

Bastian Kunkel, Gründer von „Versicherungen mit Kopf“, ist ein führender Experte in der Versicherungsbranche mit über 850.000 Followern auf Social Media. Seine VMK Versicherungsmakler GmbH zählt zu den besten Maklern Deutschlands. Er ist Teil unseres EXPERTS Circle. Die Inhalte stellen seine persönliche Auffassung auf Basis seiner individuellen Expertise dar.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die sich an Beamte richtet. Sie greift, wenn der Dienstherr offiziell die Dienstunfähigkeit feststellt – also bescheinigt, dass ein Beamter seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.

In diesem Fall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, die das wegfallende Einkommen ausgleicht. So wird sichergestellt, dass auch im Ernstfall die Lebenshaltungskosten gedeckt sind.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung allgemein prüft, ob der Versicherte seinen erlernten oder ausgeübten Beruf noch ausüben kann, orientiert sich die Dienstunfähigkeitsversicherung an der dienstrechtlichen Feststellung des Dienstherrn.

Das bedeutet:

  1. Bei einer normalen BU prüft der Versicherer eigenständig, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
  2. Bei einer DU-Versicherung genügt oft die dienstärztliche Bescheinigung, dass der Beamte dienstunfähig ist.

Das ist ein entscheidender Vorteil, denn es vermeidet doppelte Prüfungen und langwierige Auseinandersetzungen mit dem Versicherer.

Die Dienstunfähigkeitsklausel – das Herzstück der Absicherung

Grundsätzlich unterscheidet man die Dienstunfähigkeitsklausel in drei Varianten:

Echte Dienstunfähigkeitsklausel – der beste Schutz

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist die beste Wahl für Beamte. Hier erkennt die Versicherung die Entscheidung des Dienstherrn an. Wird ein Beamter dienstunfähig oder in den Ruhestand versetzt, zahlt der Versicherer automatisch die Rente – ohne zusätzliche Prüfung.

Ideale Formulierung:

„Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Achte darauf, dass die Einschätzung des Dienstherrn allein genügt – das garantiert schnelle und unkomplizierte Leistungen.

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel – tückische Formulierung

Klingt ähnlich, kann aber teuer werden: „Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Das Problem: Diese Klausel schützt nur Beamte auf Lebenszeit. Beamte auf Probe oder Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen, nicht versetzt – sie erhalten keine Leistung.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel – unbedingt meiden

Die unechte DU-Klausel ist die schwächste Variante. Hier prüft der Versicherer selbst, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt – auch wenn dein Dienstherr dich bereits für dienstunfähig erklärt hat:

„Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.”

Folge: Trotz Entlassung kann die Versicherung die Leistung ablehnen, da Dienstunfähigkeit nicht automatisch Berufsunfähigkeit bedeutet.

Deshalb: Prüfe deinen Vertrag genau oder lass ihn von einem Fachmann überprüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Beamte auf Widerruf (z. B. Lehramtsanwärter, Polizeianwärter, Referendare)

Sie sind besonders gefährdet, weil sie bei Dienstunfähigkeit sofort entlassen werden und keine Versorgung erhalten. Ohne private Absicherung stehen sie finanziell schnell ohne Einkommen da.

Beamte auf Probe

Auch Beamte auf Probe haben nur einen sehr eingeschränkten Anspruch auf Ruhegehalt. Eine DU-Versicherung schließt diese Lücke zuverlässig.

Beamte auf Lebenszeit

Zwar haben sie Anspruch auf ein Ruhegehalt, doch dieses ersetzt meist nur einen Teil des vorherigen Einkommens. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann diese Lücke geschlossen werden.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Beitragshöhe hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss
  2. Höhe der gewünschten monatlichen Rente
  3. Laufzeit und Vertragsbedingungen
  4. Berufsgruppe (Lehrer, Polizist, Justizbeamter etc.)

Junge Beamte können bereits ab rund 40 bis 60 Euro monatlich einen soliden Schutz erhalten. Wer später abschließt, zahlt deutlich mehr – auch, weil mit dem Alter das Risiko steigt.

Gesundheitsprüfung und Annahmerisiko

Wie bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch hier eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Bestehen Vorerkrankungen, kann der Antrag abgelehnt oder nur mit Zuschlägen angenommen werden.

Tipp: Beamtenanwärter sollten frühzeitig – idealerweise vor der Verbeamtung – eine DU-Versicherung abschließen, solange der Gesundheitszustand gut ist. So sichern sie sich bessere Konditionen und vermeiden Leistungsausschlüsse.

Alternative: Kombination aus BU- und DU-Schutz

Viele Versicherer bieten heute Kombitarife an, die sowohl eine klassische Berufsunfähigkeitsabsicherung als auch die Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten. Das ist besonders sinnvoll, wenn man nicht sicher ist, ob man dauerhaft im Beamtenstatus bleiben wird.

Ein solcher Tarif zahlt also sowohl bei „normaler“ Berufsunfähigkeit (z. B. bei Wechsel in die freie Wirtschaft) als auch bei einer dienstlichen Entlassung wegen Dienstunfähigkeit.

Fazit: Frühe Absicherung lohnt sich

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte keine Option – sie ist eine Notwendigkeit. Sie schützt zuverlässig vor finanziellen Einbußen im Fall der Dienstunfähigkeit und schließt eine entscheidende Lücke, die der Staat nicht abdeckt.

Gerade junge Beamte profitieren von günstigen Beiträgen und einfachen Annahmebedingungen. Wichtig ist, auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, solide Leistungen und langfristige Flexibilität zu achten.

  • Bastian Kunkel

    Bildquelle: Bastian Kunkel

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