Teurer Fehler: Bauherrin errichtet Haus auf falschem Grundstück und verliert alles

Eine Bauherrin geriet mit der Besitzerin eines Grundstücks in einen Streit, der schließlich vor Gericht landete: Die Frau hatte ein Haus auf einem Grundstück gebaut, das ihr nicht gehörte. Die Grundbesitzerin wollte eine Bebauung nur unter bestimmten Bedingungen erlauben, nämlich nach Abschluss eines Kaufvertrags. Es kam zum Streit, die Bauherrin verlangte Geld für den Wertzuwachs des Grundstücks durch den Hausbau, wie das Portal "Agrarheute" berichtet. 

Das Erstgericht gab der Bauherrin Recht und sprach ihr über 519.000 Euro zu, da die Beklagte durch den Bau einen Vorteil erhalten habe. Die Beklagte wehrte sich jedoch und erklärte, die Bauarbeiten seien fehlerhaft gewesen und sie wolle Kosten für die Nachbesserung sowie Schadensersatz geltend machen.

Haus
Die Bauherrin verlor viel Geld (Symbolbild) Getty

Bauherrin baut Haus auf fremdem Boden und geht vor Gericht leer aus

Mit dem Urteil waren beide Parteien nicht zufrieden und gingen in Berufung. Der Fall lief durch mehrere Instanzen. Schließlich entschied das Oberlandesgericht zugunsten der Beklagten und wies die Forderungen der Bauherrin zurück. 

Es stellte fest, dass die Bauherrin keinen Anspruch auf Wertersatz hat, da sie nicht die berechtigte Besitzerin des Grundstücks war. Die Beklagte hatte klargestellt, dass sie den Bau nur unter bestimmten Bedingungen erlauben würde, nämlich nach Abschluss eines Kaufvertrags. Da diese Bedingungen nicht erfüllt waren, ging die Bauherrin leer aus.

Diese Fehler kann man beim Hausbau machen

Bevor man sich dazu entschließt, ein Haus zu bauen, sollte man sich gut infomieren. Neben Fehlern in der Grundstückswahl kann auch beim planen, bei der Finanzierung und bei der Bauausführung einiges schiefgehen.  

  • Ungenügende Planung: Eine ungenaue Vorstellung vom Haus oder die Annahme, dass eine gute Baufirma keine Fehler macht, können zu Problemen führen.
  • Falsche Kostenkalkulation: Die tatsächlichen Kosten liegen oft 10–30 Prozent über der ursprünglichen Finanzplanung, wenn man Baukosten, Baunebenkosten und Folgekosten (z. B. für Instandhaltung) nicht realistisch einkalkuliert.
  • Unzureichende Finanzierung: Eine Finanzierung muss vollständig gesichert und schriftlich bestätigt sein, bevor Verträge unterschrieben werden.
  • Mangelhafte Verträge: Unklare Definitionen im Bauvertrag (z. B. "malerfertig" vs. "tapezierfertig") können zu Frustration und Enttäuschung führen.
  • Falsche Grundstückswahl: Ein vermeintlich günstiges Grundstück kann teuer werden, wenn teure Baumaßnahmen (z. B. Pfahlgründung) erforderlich sind oder die Lage lange Arbeitswege nach sich zieht.