"Richtige Entscheidung, Sozialleistung nur bei Bedarf": Leser zu Grundrente

Ein höchstrichterliches Urteil zur Grundrente entfacht eine breite Debatte: Viele Leser sehen darin eine eklatante soziale Ungerechtigkeit und bemängeln Ungleichbehandlungen etwa im Vergleich zu Beamten oder Geflüchteten. Andere diskutieren die Folgen für das Ehegattensplitting oder hinterfragen die Legitimität der Gerichtsentscheidungen grundsätzlich. Besonders im Fokus stehen Fragen der Fairness, staatlicher Verantwortung und der Rolle von Bedürftigkeitsprüfungen. 

Kritik an sozialer Ungerechtigkeit

Mit 36 Prozent stammt der Großteil der Beiträge aus dem Lager, das soziale Ungerechtigkeit und fehlende Gleichbehandlung bei der Grundrente beklagt. Viele Leser kritisieren, dass langjährig arbeitende Rentner trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen kaum Unterstützung erhalten, während andere Gruppen – etwa Beamte oder Geflüchtete – ihrer Ansicht nach bevorzugt behandelt werden. Sie hinterfragen die Härte der Bedürftigkeitsprüfung und empfinden die Anrechnung als Bestrafung für Erwerbstätigkeit. Der Artikel wird vielfach als Anlass genommen, um grundsätzliche Zweifel an der sozialen Absicherung und Verteilungslogik des Staats zu äußern.

"Für den normalen Rentner ist mal wieder nichts drin. Bei Pensionen für Beamte jedoch bekommt die Frau, wenn sie Witwe wird, weiterhin alle Pensionsgelder ihres verstorbenen Mannes plus ihre Rente. Außerdem auch sämtliche Weihnachtsgelder und sonstige Gelder, die aktuell noch arbeitende Beamte einstreichen. Eine Arbeitskollegin, deren Mann, ein pensionierter Beamter, vor kurzem starb, hat nun, weil sie selbst gut verdiente, einen monatlichen Anspruch von ihrer Rente plus der kompletten Pension ihres toten Mannes von sage und schreibe 6500 €. Wäre ihr Mann nur Rentner gewesen, hätte man die Rente gewaltig gekürzt. Hier läuft was gewaltig schief mit unseren Beamtenpensionen. Und das zahlen alle Deutschen, die Steuern zahlen, mit aus ihren eigenen Taschen."  Zum Originalkommentar

"So ist das, wenn man für die eigenen Bürger kein Geld mehr hat, aber dafür für die ganze Welt. Bei uns ist es genauso. Da fragt man sich, warum man sich abrackert. Dafür, dass man einen Haufen Abzüge hat und dann danach dafür bestraft wird, weil die Frau 35 Jahre in einem mies bezahlten Sozialberuf als medizinische Fachangestellte gearbeitet hat. Wir haben schon tolle Gerichtsurteile und eine noch tollere Regierung, wobei dies damals die ach so soziale SPD so eingerichtet hat. Großes Gerede und nichts dahinter."  Zum Originalkommentar

"Ich bin Erwerbsminderungsrentner. Bekomme bis zu meinem persönlichen Existenzminimum zusätzlich Grundsicherung. Das darf ich alle 6 Monate aufwändig beantragen und beweisen! Das Amt will für die letzten 6 Monate sogar meine Kontoauszüge haben! Ich bin bei meinem Vermieter im Minijob als Hausmeister angestellt. Selbst da werden mir 40 Cent von der Grundsicherung gekürzt, wenn ich 1 Euro verdiene! Auto oder Urlaub kann ich mir nicht leisten, aber andere Menschen werden mit Geld überhäuft ohne Prüfung? Wo ist da die Gerechtigkeit?"  Zum Originalkommentar

Kritik an Ehegattensplitting Regelungen

Rund 14 Prozent der Beiträge beschäftigen sich kritisch oder zustimmend mit den Auswirkungen des Ehegattensplittings und dessen Rolle für die Grundrente. Kommentatoren hinterfragen, ob das Splitting und die gemeinsame Veranlagung im Sinne heutiger Gleichberechtigung sinnvoll sind – und ob daraus nicht sogar Anreize zur Scheidung entstehen. Befürworter sehen die Berücksichtigung des Partnereinkommens aber weiterhin als gerecht, da auch in der Ehe gegenseitige Verantwortung und gemeinsame Steuern gelten. Im Originalartikel wird dabei insbesondere auf die Unterschiede zur Regelung nichtehelicher Gemeinschaften Bezug genommen.

"Im Prinzip ein negatives Ehegattensplitting. Zuvor hat man davon profitiert, dass die/der Nichtarbeitende angerechnet wird. Nun ist es anders herum. Insofern logisch. Resultat: im Alter scheiden lassen. Dann müsste der Staat zahlen."  Zum Originalkommentar

"Und wenn sich das Paar scheiden lässt, dann hat die Frau Anspruch auf die Grundrente. Das ist doch familienfeindlich. Dafür bekommen Millionen Rente, die nie einbezahlt haben!"  Zum Originalkommentar

"Ist für mich irgendwo logisch: Die Ehe ist eine Solidargemeinschaft. Durch das Ehegattensplitting spart man gemeinsam Steuern, dann muss man auch akzeptieren, dass man bei der Rente wieder gemeinsam veranlagt wird. Ich finde das durchaus gerecht."  Zum Originalkommentar

Kritik an Gerichten und Rechtsprechung

Einige Leser (zehn Prozent) widmen sich besonders kritisch der Rolle der Gerichte. Sie hinterfragen, ob die Richter in Deutschland noch unabhängig oder im Sinne des Volkes entscheiden und zweifeln am gesellschaftlichen Realitätsbezug der Rechtsprechung. Im Artikel wird das aktuelle Urteil zum Anlass genommen, die Legitimität von Urteilen generell und die komplexen bürokratischen Mechanismen zu problematisieren.

"Unsere Gerichte entscheiden schon lange nicht mehr "Im Namen des Volkes"."  Zum Originalkommentar

"Was haben wir nur für Gerichte?"  Zum Originalkommentar

"Die Entscheidung erscheint problematisch, wenn nicht falsch. Wichtig wäre zunächst zu erfahren, wie die Mehrheit des Gerichts zustande gekommen ist und wie der Fall konkret beschaffen ist. Ohne dies hat er Potenzial, um Vertrauen zu schwächen. Die Problematik liegt m.E. darin, dass sie das familienbildende Element in Ehen und die Rolle der Frauen darin für Kinder mit realen Auswirkungen auf die Altersvorsorge möglicherweise nicht mehr so einschätzt, wie es bei Begründung des GG wesentlich war. Dies wäre eine Durchdringung mit gesellschaftlicher Entwicklung, die bei Verfassungskonformität nicht möglich sein darf, da er die Ursprünglichkeit negiert, rein formal orientiert erscheint und ganz besonders der Bedeutung und dem Schutz von Familie zu widersprechen scheint."  Zum Originalkommentar

Sarkasmus zur Rentenpolitik und Staat

Ebenfalls zehn Prozent bedienen sich sarkastischer Bemerkungen, um ihrer Frustration Luft zu machen. Viele augenzwinkernde Beiträge spielen auf scheinbare Lösungsvorschläge wie 'Scheidung für Grundrente' oder 'besser gleich Beamter werden' an. Die Ironie verdeutlicht die wahrgenommene Ohnmacht gegenüber als ungerecht oder weltfremd empfundenen Entscheidungen und Prozesse, wie sie im Artikel beschrieben werden.

""Wäre sie doch Politikerin oder Beamtin geworden. Dann hätte sie die Probleme nicht." SARKASMUS aus!"  Zum Originalkommentar

"Wenn sich das Land um solche Peanuts streitet ……"  Zum Originalkommentar

"Ergo vor Grundrente Scheidung einreichen und gut ist."  Zum Originalkommentar

Kritik an Beamtenpensionen und Privilegien

Mit acht Prozent Anteil kritisieren Leser besonders die Unterschiede zwischen Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten. Sie monieren, dass Pensionen für Beamte großzügiger seien, schneller vergeben und nicht den gleichen Bedürftigkeitsprüfungen unterlägen wie bei Rentnern. Der Text des Artikels wird dabei genutzt, um die politische Dimension und gesellschaftliche Vertretbarkeit dieser Regelungen zu hinterfragen.

"Für den normalen Rentner ist mal wieder nichts drin. Bei Pensionen für Beamte jedoch bekommt die Frau, wenn sie Witwe wird, weiterhin alle Pensionsgelder ihres verstorbenen Mannes plus ihre Rente. Außerdem auch sämtliche Weihnachtsgelder und sonstige Gelder, die aktuell noch arbeitende Beamte einstreichen. Eine Arbeitskollegin, deren Mann, ein pensionierter Beamter, vor kurzem starb, hat nun, weil sie selbst gut verdiente, einen monatlichen Anspruch von ihrer Rente plus der kompletten Pension ihres toten Mannes von sage und schreibe 6500 €. Wäre ihr Mann nur Rentner gewesen, hätte man die Rente gewaltig gekürzt. Hier läuft was gewaltig schief mit unseren Beamtenpensionen. Und das zahlen alle Deutschen, die Steuern zahlen, mit aus ihren eigenen Taschen."  Zum Originalkommentar

"Die Hauptsache, die Pensionen der Beamten aus verschiedenen Dienstverhältnissen können zusammengerechnet werden."  Zum Originalkommentar

"Wenn es um eine Pension gegangen wäre. Ja. Dann!"  Zum Originalkommentar

Zustimmung zu Bedürftigkeitsprüfung Grundrente

Mit einem Anteil von acht Prozent vertreten Nutzer die Position, dass die Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente sowie die Anrechnung des Partnereinkommens gerechtfertigt und sachlich richtig sind. Sie argumentieren, dass Sozialleistungen generell an konkrete Bedürftigkeit geknüpft sein sollten, um Missbrauch zu verhindern. Das Urteil im Artikel wird als folgerichtig bewertet, die Abgrenzung gegenüber anderen Sozialsystemen sehen sie als gerechtfertigt an.

"Richtige Entscheidung, Sozialleistung nur bei Bedarf. Die Eheleute bilden als Partner eine Bedarfsgemeinschaft, ein Alleinstehender hat niemanden, mit dem dieser seine Kosten teilen kann. Außerdem kann man Rentner nicht besserstellen in so einer Frage als BG-Empfänger."  Zum Originalkommentar

"Absolut in Ordnung, das Urteil. Diese Trickserei muss aufhören."  Zum Originalkommentar

"Das Urteil finde ich gerecht."  Zum Originalkommentar

"Es ist richtig, dass das Einkommen des Ehepartners angerechnet wird."  Zum Originalkommentar

Sonstige Stimmen

Mit ebenfalls 14 Prozent finden sich in dieser Gruppe verschiedene nicht eindeutig zuordenbare Beiträge. Sie thematisieren beispielsweise allgemeine Fragen zur Verwaltung, Bedeutung des Begriffs 'Grundrentner', politische Appelle, wilde Lösungsvorschläge oder greifen verschiedene Fakten aus dem Text auf, ohne deutlichen Standpunkt zum Urteil oder der Grundrente einzunehmen.

"Grundrentner? Also unsere Mütter, die nicht gearbeitet haben? Okay"  Zum Originalkommentar

"Im Namen des Volkes? Das wäre blanker Hohn."  Zum Originalkommentar

"Alles im Sinne der SPD!"  Zum Originalkommentar

Wie stehen Sie zum Gerichtsurteil – ist die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Grundrente fair oder brauchen wir neue Lösungen für mehr soziale Gerechtigkeit? Diskutieren Sie mit: Ihre Meinung zur Rentenpolitik und sozialer Ausgleich interessiert uns – haben Sie eigene Erfahrungen oder Vorschläge?

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