- Der vollständige Artikel ist hier verfügbar: Betriebsrenten-Knall! Arbeitgeber müssen nicht mehr erhöhen – was das für Sie bedeutet
Ein Grundsatzurteil zur Anpassung laufender Betriebsrenten entfacht eine lebhafte Diskussion: Viele Leser sehen wachsende Belastungen für Betriebsrentner und sprechen von verschärfter Ungleichheit gegenüber Pensionen im öffentlichen Dienst. Andere halten den größeren Entscheidungsspielraum der Arbeitgeber für betriebswirtschaftlich notwendig. Streitpunkte sind die Reichweite von Prüf- und Anpassungspflichten, die Rolle der Gerichte und die Verantwortung der Politik. Zugleich wird die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich hinterfragt – von Zugang und Höhe bis zur Frage, ob sie Kaufkraft künftig verlässlich sichern kann.
Kritik an sozialer Ungerechtigkeit
Viele Leser sehen im aktuellen Urteil eine Verschärfung bestehender Ungleichheiten. Sie bemängeln, dass Betriebsrentner Kaufkraftverluste tragen, während Pensionen im Beamtenbereich an Besoldungsentwicklungen gekoppelt bleiben. Der Kernvorwurf lautet: Beschäftigte in der Privatwirtschaft tragen das Inflationsrisiko stärker, obwohl sie bereits von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind.
Tatsächlich gilt: Nach § 16 BetrAVG müssen Arbeitgeber alle drei Jahre prüfen, ob laufende Betriebsrenten erhöht werden; ausschlaggebend ist dabei auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Gerade diese Öffnung wird von Kritikern als Einfallstor für Nullrunden gesehen, selbst wenn die Inflation spürbar ist. Das jüngste BAG-Urteil vom 28. Oktober 2025 betont erneut den Ermessensspielraum des Arbeitgebers am Stichtag – und liefert damit die juristische Folie, an der sich die Gerechtigkeitsdebatte entzündet.
"Solche Urteile müssen sofort auf die Pensionen und Gehälter im öffentlichen Dienst bzw. Beamtenstaat umgelegt werden. Als Beweis dienen 2 Billionen Staatsschulden plus 180 Milliarden neue Schulden für 2026 ..." Zum Originalkommentar
"Nach demselben Kriterium müssten längst die Pensionen eingefroren werden. Aber sie werden schön mit jeder Gehaltserhöhung der Beamten erhöht ..." Zum Originalkommentar
"Eine weitere enorme Schwächung der Rente von Arbeitnehmern! Viele Firmen werden sich ihre Bilanz "schönrechnen" und der Mitarbeiter schaut in die Röhre. Dagegen klagen? Wer hat das Geld, die Fähigkeiten und den Willen im Alter ..." Zum Originalkommentar
Kritik an Betriebsrenten und Altersvorsorge
Ein anderer Teil der Leser richtet sich gegen die betriebliche Altersversorgung selbst. Die User monieren, viele Beschäftigte hätten gar keinen Zugang zu einer nennenswerten Betriebsrente oder erhielten nur sehr geringe Beträge. Zudem minderten Steuern und Beiträge die Netto-Wirkung. Der Vorwurf: Die bAV trage in der Breite zu wenig.
"1800 € Betriebsrente, für die meisten ein völlig realitätsfremder Traum. Die meisten Regelrenten liegen weit darunter, trotz jahrzehntelanger Arbeit. Nicht jeder arbeitet in einer Branche oder in einem Werk, wo man so opulent abgesichert ist." Zum Originalkommentar
"Diese Säule der Altersversorgung wackelt sowieso, da viele Firmen eine solche nicht mehr anbieten oder ausgelagert haben. Witzigerweise fabuliert die Regierung über Förderung von Betriebsrenten, weil die Renten nicht mehr voll erhöht werden." Zum Originalkommentar
Kritik an wirtschaftlicher Lage und Unternehmenspraxis
Viele Kommentare bezweifeln, dass Unternehmen ihre wirtschaftliche Lage transparent genug darlegen, wenn sie Erhöhungen verweigern. Befürchtet wird "Ermessensroutine": standardisierte Begründungen am Stichtag, während spätere Erholungen unberücksichtigt bleiben. Das BAG stellt zwar klar, dass der Arbeitgeber seine Entscheidung pflichtgemäß begründen muss; maßgeblich bleibt aber der geprüfte Stichtag.
"Was die Richter verschweigen: Aufgrund von Geldwerte-Vorteil von 1980 müssen Betriebe die Zinsen auf Betriebsrenten-Rücklagen als Gewinne versteuern. Bedeutet in der Folge eine doppelte Besteuerung, die Empfänger der Betriebsrente müssen es nochmal tun ..." Zum Originalkommentar
"Bei dem Urteil verstehe ich den Gewinn eines Unternehmens und die Steigerung der Rente nicht. Die Betriebsrente darf nicht über ein Umlageverfahren, sondern muss über Geldanlagen finanziert werden, die nicht von der Entwicklung des Unternehmens abhängen, damit die Rente auch bei Konkurs gesichert ist." Zum Originalkommentar
Kritik an politischer Verantwortung und System
Ein Teil der Leser richtet den Blick auf die Gesetzgebung. Gefordert werden klare Regeln, die Inflationsverluste bei Betriebsrenten verlässlich begrenzen – oder ein Gleichlauf mit anderen Versorgungssystemen. Immer wieder wird die Frage gestellt, warum unterschiedliche Säulen der Alterssicherung so ungleich auf Preissteigerungen reagieren dürfen. Der gesetzliche Rahmen lässt dem Arbeitgeber weiten Spielraum, solange er die wirtschaftliche Lage nachvollziehbar darlegt und die Belange der Versorgungsempfänger abwägt.
"Die Preise steigen weiter. Ursache sind die vielen Fehler der letzten Regierung, besonders der Ampel." Zum Originalkommentar
"Ob eine Rente hoch genug ist oder nicht, hängt von den Preisen für das Notwendige ab. Die Unionsparteien wollen die Rente kürzen und sorgen gleichzeitig aktiv, durch Blockieren des Gegensteuerns, bei der mit riesigem Abstand größten Fixkostenposition dafür, dass diese immer weiter steigt ..." Zum Originalkommentar
"Ok, der Rentner muss sich breiter aufstellen - aber wie geht das, wenn man kurz vor der Rente steht und sich auf die jahrelangen Zusagen des Staates oder hier der Betriebe verlassen hat?" Zum Originalkommentar
Kritik an Rechtsprechung und Gerichten
Viele Kommentare nehmen die Gerichte ins Visier. Der Vorwurf: Die Rechtsprechung gewichte Unternehmensinteressen zu stark und dehne den Begriff "wirtschaftliche Lage". Tatsächlich bestätigt das jüngste BAG-Urteil, dass eine unterbliebene Anpassung rechtmäßig sein kann, wenn die dargelegte Lage am Stichtag eine Erhöhung nicht trägt. Für Kritiker verfestigt das eine Linie, die Kaufkraftschutz hinter Bilanzschutz stellt; Befürworter sehen notwendige Planungssicherheit.
"Frage: Wer definiert, wann ein Unternehmen schwache wirtschaftliche Zahlen ausweist? Ist eine Eigenkapitalrendite von 15 Prozent jetzt schwach oder im Rahmen ..." Zum Originalkommentar
""Arbeitgeber bekommen Rechtssicherheit" Insgesamt steigt aber die Rechtsunsicherheit. Klar, die meisten Arbeitnehmer dürften die Rentenkürzung stillschweigend hinnehmen. Welcher einfacher Arbeitnehmer klagt im Zweifelsfall schon gegen BMW oder Bayer, sollte ihn dies betreffen ..." Zum Originalkommentar
Sonstiges
Wenige Kommentare entziehen sich einer eindeutigen Einordnung. Hier werden zum Beispiel allgemeine Feststellungen zum neuen Urteil, mathematische Betrachtungen zur Rente, Vergleiche zu anderen Ländern oder unspezifische Kommentare eingebracht.
"1) Das galt schon vorher, wurde jetzt nur vom Gericht bestätigt. 2) Die Minimalerhöhung der Betriebsrenten beträgt 1 Euro/Jahr, falls nicht anders in Verträgen festgehalten ..." Zum Originalkommentar
"Rente ist einfache Mathematik. Wie lange lebt jemand, wie lange arbeitet jemand, wie lange bekommt er Rente ..." Zum Originalkommentar
Was halten Sie von der Rechtsprechung zu Betriebsrenten: Ist sie ein notwendiges Entgegenkommen an die Wirtschaft oder eine unfaire Belastung der Ruheständler? Diskutieren Sie mit – wir freuen uns auf Ihre Meinung.