Seine Winterreifen sollte mittlerweile jeder Autofahrer aufgezogen haben, doch es warten noch diverse andere Fallstricke, die gefährlich und teuer werden können. Diese vier Fehler sollten Sie im Winter unbedingt vermeiden.
1. Keine Winterreifen: 60 Euro
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht unabhängig vom Kalender. Das heißt, dass wintertaugliche Reifen aufgezogen sein müssen, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern. Wer ohne passende Bereifung fährt, muss mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Winter-Gummis müssen das „Alpine“-Symbol - ein Berg-Piktogramm mit Schneeflocke - aufweisen, um auch als Winterreifen zu gelten. Diese Reifen haben einen standardisierten Traktionstest auf Schnee durchlaufen. Auch Ganzjahresreifen müssen so gekennzeichnet sein, damit sie als wintertauglich gelten. Reifen mit „M+S“-Kennzeichnung sind seit September 2024 nicht mehr als wintertauglich eingestuft.
2. Scheibe nicht freigekratzt: 25 Euro
Ein kleines Guckloch freikratzen gilt nicht - die Scheiben müssen komplett eisfrei sein, bevor man losfährt. Das gilt auch für Schnee auf dem Auto. Man muss ihn entfernen, damit er nicht während der Fahrt dem Hintermann auf die Scheibe klatscht und die Sicht behindert. "Wer Dach und Motorhaube nicht entsprechend räumt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Auch das Kennzeichen muss lesbar sein, sonst werden fünf Euro fällig", so der ADAC Südbayern.
3. Motor warmlaufen lassen: 80 Euro
Motor warmlaufen lassen und dabei Eis kratzen ist bequem, aber wegen der Lärm- und Umweltbelastung verboten. Hier haben Elektroautos oder Benziner / Diesel mit Standheizung einen klaren Vorteil: Bei Ihnen kann man die Abfahrtszeit programmieren und der Wagen ist dann bereits eisfrei und warm.
4. Weihnachtsbaum oder Schlitten nicht gesichert: 35 Euro
Den Weihnachtsbaumtransport sollte man gut planen, damit es nicht gefährlich und / oder teuer wird. Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, kann nämlich mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen, wenn die Polizei ihn anhält. "Zudem muss man wissen, dass Verkehrsverstöße mit Sach- oder Personenschäden deutlich strengere Sanktionen nach sich ziehen können", betont der ADAC Südbayern.
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