Das Standortkonzept regelt künftige Freiflächen-PV-Anlagen in Altenstadt. So darf zum Beispiel die Bundeswehr nicht beeinträchtigt werden und es soll auch kein Wald abgeholzt werden.
Altenstadt – Ein Konzept als Richt- und Leitlinie für derlei Anfragen sei wichtig, weil der notwendige Flächenbedarf für Freiflächen-PV-Anlagen (FF-PVA) insbesondere bei Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes gleich mehrere Konfliktpotenziale birge, informierte Altenstadts Bürgermeister Andreas Kögl. In der Landwirtschaft konkurriere der Ausbau der Freiflächenanlagen zudem mit der ebenfalls essenziellen Nahrungs- und Futtermittelproduktion.
Es wird mehr Strom gewonnen als verbraucht
Konflikte bei diesem Thema entstanden zuletzt besonders dann, wenn sich Planungen von FF-PVA allein an Grundstücksverfügbarkeiten orientierten, ohne sich mit entgegenstehenden Belangen auseinanderzusetzen und ohne Prüfung von Standortalternativen. Daher brauche es Handlungsstrategien, wie mit Anträgen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen künftig umgegangen wird, so Kögl.
Ungeachtet dessen wird in der Gemeinde Altenstadt mit den zum Stand vom 31. Dezember 2023 vorhandenen 388 Anlagen aktuell deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien „in einem Verhältnis von 1:2,68 gewonnen, als verbraucht wird“, so Kögl weiter.
Fläche steht Landwirtschaft nur eingeschränkt zur Verfügung
Als Vorteile von FF-PVA sind in dem Konzept der Beitrag zum Klimaschutz, ein ökologischer Gewinn hinsichtlich der Begünstigung der Artenvielfalt und die Regeneration der Böden sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft durch die Aufwertung von dafür genutzten landwirtschaftlichen Grenzertragsorten genannt.
Als Nachteile wird die Nutzungskonkurrenz zur landwirtschaftlichen Produktion gesehen, da bebaute Fläche nur eingeschränkt für eine Grünlandnutzung zur Verfügung stehe. Hinzu komme das örtliche Erscheinungsbild, was häufig als Störung des Landschaftsbilds empfunden wird, sowie Einflüsse auf Nachbarn durch optische Reflexionen oder Ablenkungen für den Verkehr. Dazu komme ein eingeschränktes Betretungsrecht durch Zäune, durch die vorher zugängliche Flächen nicht mehr hierfür genutzt werden können.
Wald soll nicht abgeholzt werden
Das Konzept beinhaltet daher standortbezogene Ausschlusskriterien. Diese beinhalten, dass Wald nicht abgeholzt werden soll. Ein Ausschluss gilt auch für Biotope sowie Ökokonto- und Ausgleichsflächen, Hochwasserrückhaltebereiche und Überschwemmungsflächen, Vorranggebiete für Bodenschätze, Sichtachsen auf markante Objekte und herausragende Ortsbestandteile wie zum Beispiel die Basilika. Außerdem für Gebiete nahe von Aussichtspunkten als auch im Nahbereich von Wohngebäuden im Abstand von 300 Metern.
Generell sei eine landschaftsbildschonende Nutzung zu suchen und deshalb exponierte Lagen und gut einsehbare Standorte zu vermeiden. Wertvoller landwirtschaftlicher Boden soll nicht versiegelt und hochwertiger Boden nicht genutzt werden. Für ertragreiche Böden hingegen soll eine Abwägung vorgenommen werden. Bevorzugt sind Böden von eher geringem Ertrag zu favorisieren.
Bundeswehr darf nicht beeinträchtigt werden
Das Konzept berücksichtigt zudem die Belange der Bundeswehr: So darf keine Beeinträchtigung der Ausbildung und weiterer Tätigkeiten der Bundeswehr erfolgen. Insbesondere werden das Sprunggelände und die Startbahn, aber auch die Anflugschneisen und weitere Sicherheitsbereiche darin genannt.
Insbesondere aufgrund der Kriterien Landschaftsbild, Wohnbebauung und Bundeswehrbelange werden zwei Achsen im Norden und Süden gebildet, innerhalb derer keine FF-PV-Anlagen errichtet werden sollen. Ausnahme sind bereits bestehende Anlagen und Konversionsflächen.
Zwei Achsen als Grenzen
Die Nordachse verläuft in etwa entlang des Soierweges, als Südachse wird mit einer kleinen Ausnahme die B 472 festgelegt. Auf der Karte sind mögliche Gebiete für FF-PVA dargestellt. Die Gebietskulisse umfasst rund 443 Hektar Land.
Änderungen der Richtlinie beziehungsweise Einzelfallentscheidungen sollen dem Altenstadter Gemeinderat vorbehalten bleiben. Beim Überschreiten einer Gesamtfläche von 30 Hektar sollen die Leitlinien neu überdacht und beraten werden. Dann gelte es, erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Bau an Freiflächen-PV-Anlagen dann noch mit dem Landschaftsbild verträglich ist.
Eine Konsequenz könnte sein, dass der Gemeinderat danach keinen weiteren Zubau von Anlagen mehr zulässt. Auch wenn Konstantin Papamichail den „juristischen Wert“ des Konzepts hinterfragt hatte, stimmte der Gemeinderat diesem einstimmig zu. Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft.