Viele Beschäftigte in Deutschland bekommen Weihnachtsgeld. Anders sieht das bei Bürgergeld-Empfängern und Rentnern aus – doch es gibt Ausnahmen.
München – In Deutschland erhält jeder Zweite am Jahresende vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld. Doch wie steht es um Menschen, die staatliche Unterstützung etwa in Form von Bürgergeld beziehen oder auch um Rentner? In der Regel bekommen sie keine Sonderzahlung. Es gibt allerdings eine Ausnahme für sogenannte „Aufstocker“.
Für diese Gruppe gelten besondere Regelungen, die ihnen zumindest teilweise zusätzliche Einnahmen ermöglichen. Doch auch hier gibt es wichtige Einschränkungen zu beachten. Die Grundregel bleibt jedoch bestehen, wie es auf der Ratgeberseite rentenbescheid24.de. heißt: „Es gibt keinen Weihnachtszuschuss oder Weihnachtsbeihilfe für Rentner in der Grundsicherung oder Bürgergeldempfänger“. Bis 2005 existierte in der Sozialhilfe noch eine Weihnachtsbeihilfe. Diese wurde jedoch im Zuge der Sozialreformen abgeschafft.
Rentner und Bürgergeld-Empfänger können als Aufstocker Weihnachtsgeld erhalten
Für „Aufstocker“, also Menschen, die in der Rente oder neben dem Bürgergeld noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, gelten gestaffelte Freibeträge. Die ersten 100 Euro eines Einkommens werden nicht angerechnet:
- Vom Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent.
- Zwischen 520 Euro und 1.000 Euro sind es 30 Prozent.
- Zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro, falls ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt) bleiben weitere 10 Prozent unangetastet.
Diese Freibeträge gelten auch für Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und können dafür sorgen, dass Betroffene etwas mehr Geld in der Tasche haben. Allerdings gibt es einen Wermutstropfen. Denn Sonderzahlungen werden gemäß § 11 Absatz 3 SGB II als Einkommen angesehen, was zur Folge hat, dass sich das Bürgergeld reduziert. Wer beispielsweise als Aufstocker im November Weihnachtsgeld erhält, bekommt auf Grundlage der Freibeträge weniger Bürgergeld.
Bürgergeld-Bezieher erhalten in manchen Gemeinden Weihnachtsgeld
Neben den Aufstockern gibt es noch eine weitere Ausnahme: Einige wenige Gemeinden in Deutschland haben eigene Initiativen gestartet. So zahlt laut merkur.de von Ippen Media beispielsweise die bayerische Stadt Burghausen auf Antrag eine Art Weihnachtsgeld für Bürgergeld-Empfänger aus. Solche lokalen Maßnahmen sind jedoch die Ausnahme und nicht die Regel.
Das Fazit: Während es grundsätzlich kein Weihnachtsgeld für Menschen in Rente und Bürgergeld-Empfänger gibt, können Aufstocker durch Freibeträge zumindest teilweise profitieren - auch wenn eine Anrechnung auf die Sozialleistungen erfolgt. (Quellen: rentenbescheid24.de, wa.de, merkur.de, Bundesministerium für Arbeit und Soziales) (mt)