Rentner (89) parkt nur zum Einkaufen auf Supermarktparkplatz - und soll 35 Euro Strafe zahlen

Immer mehr Supermärkte oder Einkaufszentren lassen ihre Parkplätze mit Kameras überwachen. Man muss kein Ticket mehr ziehen, auch ist meist keine Schranke mehr vorhanden. Beim Verlassen des Geländes oder Gebäudes gibt man sein Kennzeichen ein, zahlt und kann wegfahren. Oder Kameras registrieren automatisch, wie lange man geparkt hat. Mit der Folge, dass Knöllchen verteilt werden, wenn man zu lange parkt.

Diese Erfahrung machte der 89-jährige Hermann S., als er wie so oft in einem AEZ-Supermarkt in Bayern einkaufte. Er parkte seinen Wagen in der dafür vorgesehenen Tiefgarage. Kurz darauf erhielt er eine Zahlungsaufforderung. Über den Fall berichtet der "Münchner Merkur“.

Rentner (89) soll 35 Euro Strafe zahlen: Panne kann unter extrem unwahrscheinlichen Umständen auftreten 

Er habe die zulässige Höchstparkdauer von drei Stunden überschritten und müsse daher innerhalb von 14 Tagen eine Vertragsstrafe in Höhe von 35 Euro bezahlen, hieß es. Der Rentner konnte jedoch belegen, dass er seinen Wagen nur wenige Stunden nach dem Einkauf wieder aus der Tiefgarage gefahren hatte und am Nachmittag desselben Tages noch einmal kurz ins Parkhaus gefahren war, um weitere Einkäufe zu erledigen. 

Die Parkraum-Firma und das AEZ reagierten laut "Merkur" auf die Beschwerde und nahmen die Strafzahlung zurück. Die Überwachungsfirma erklärte, dass solch eine Panne unter extrem unwahrscheinlichen Umständen auftreten könne. Möglicherweise hatte das System einmal vergessen, das Ausfahren aus der Tiefgarage zu dokumentieren, und ein anderes Mal das Einfahren. 

Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz: Das müssen Sie wissen

Autofahrer schließen mit der Nutzung des Parkplatzes automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber – und akzeptieren die Bedingungen. Dafür müssen die geltenden Bedingungen aber gut sichtbar, etwa durch Schilder, auf dem Parkplatz ausgewiesen werden. Auch auf die Folgen etwaiger Verstöße müssen diese hinweisen, informiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ratsam ist es auch, das Knöllchen rechtzeitig zu prüfen und entsprechend fristgerecht zu bezahlen. Ansonsten können hohe Inkassokosten folgen.

  • In einem ersten Schritt sollte man Auskunft über alle gespeicherten Daten einholen.
  • Wird diese Auskunft nicht oder nicht vollständig erteilt, führt allein dies nach der Rechtsprechung schon zu Schadensersatzansprüchen, die mehrere 1000 Euro erreichen können.
  • Hat man die Auskunft erhalten und Verstöße festgestellt, führt dies zu einem weiteren Schadensersatzanspruch, dessen Höhe von Fachleuten zu beurteilen und durchzusetzen ist.