Ein Mann aus Holzkirchen muss sich vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten, nachdem er trotz Verbot weiterhin den Kontakt zu seiner Familie suchte.
Miesbach/Holzkirchen – Sie seien vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen, um ein besseres Leben zu beginnen, berichtete der 43-Jährige vor Gericht. Zuerst hätten sie in einem Aufnahmelager gelebt, wo die Frau mit zunehmenden psychischen Problemen gekämpft habe. Oft habe es Streit gegeben, auch in Gegenwart der Kinder. Gewalttätig sei er aber nie gewesen.
Die ihm vorgeworfenen Begegnungen nach ihrer Trennung habe er nie absichtlich herbeigeführt. Er sei seiner Frau nur zufällig über den Weg gelaufen, wenn er seinen Integrationskurs in Miesbach besucht habe. Von seiner Unterkunft in Holzkirchen nehme er den Bus oder den Zug dorthin, die Wohnung der Frau liege in der Nähe der Haltestellen.
So habe sie ihn einmal gesehen, als sie mit den Kindern gerade ihre Wohnung verlassen habe. Bei seinem Anblick sei sie sofort „geflohen“. Ein zweites Aufeinandertreffen habe sich während einer Zugfahrt ergeben. Seine Frau habe sich in Begleitung eines Bekannten befunden, woran sich ein Streit entzündet habe. Dieser Mann habe ihn später so attackiert, dass er einen Schädelbruch erlitten habe. Auf dem Weg zum Arzt in Miesbach habe sie ihn aus einem Fenster ihrer Wohnung gesehen.
Widersprüchliche Aussagen
Ein andermal habe er die Nachbarn gebeten, mit ihr Kontakt aufzunehmen, um seine Kinder treffen zu dürfen. Diese hätten dann telefoniert und ihm erklärt, das sei möglich. Die Kinder seien „fertig“ für einen Spaziergang zum Spielplatz. Er habe sicher 100 Meter vom Haus entfernt auf sie gewartet.
Das sei nicht wahr, erklärte die 45-jährige Frau. Sie habe zu den Nachbarn gesagt, er solle wegbleiben. Je weniger sie ihn sehe, desto besser. Währenddessen sei er vor dem Haus auf- und abgelaufen und habe einen Kieselstein gegen ihr Fenster geworfen. Auch habe er sie gefilmt, wenn er sie gesehen habe, so auf der Straße, wo er ihr wiederholt in den Weg getreten sei, oder bei dem Vorfall im Zug. Dort habe er die Mutter des Bekannten beleidigt. So sei es zum Handgemenge gekommen, wobei sie selbst zu Boden gestoßen worden sei.
Die Videos habe er an ihre Verwandtschaft geschickt mit der Drohung, sie „in Schande zu stürzen“. Befremdet hätten alle sie angerufen. Auch habe er ihre Familie angerufen und übelst beschimpft. Von zehn Wörtern seien acht gelogen, meinte der Angeklagte. „Warum sind wir so geworden?“, fragte er seine Frau. Er solle sich das selbst fragen, schoss die zurück. Der Richter unterbrach sie: Sie sollten ihre Paartherapie nachher draußen fortsetzen.
Von beharrlichen Verstößen des Mannes gegen das Verbot berichtete auch eine Polizistin. Diese hätten ihn schließlich vier Wochen ins Gefängnis gebracht. Seine Frau sei in eine Unterkunft in Tegernsee verlegt worden. Er habe als Grund angegeben, er wolle seine Kinder sehen.
Zeugin berichtet von häufiger Belästigung
Von häufiger Belästigung wusste auch der Bekannte der Frau zu berichten. Der 43-Jährige habe sogar gedroht, sie und die Kinder zu verbrennen. Beide hätten ein Verhältnis miteinander, versuchte dieser die Aussagen ins Unglaubwürdige zu ziehen.
Letztlich wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt. Erstaunlich friedlich verließ das Paar den Miesbacher Gerichtssaal, der Vater die kleine Tochter auf dem Arm.
Stefan Gernböck