Teurer Baumschutz

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Um Gärten wie diesen für die Zukunft zu sichern, gibt es in Dachau seit drei Jahren eine Baumschutzverordnung. © -

Der Schutz von Bäumen ist der Stadt Dachau viel Geld wert. Genauer gesagt 290 580 Euro. So hoch ist nämlich die „monetäre Unterdeckung“ ihrer Baumschutzverordnung. Inwiefern diese Summe noch in einem guten Verhältnis steht zu in Summe 127 geschützten Bäumen, darüber gehen im Stadtrat die Meinungen weit auseinander.

Dachau – Schon vor drei Jahren, als die Dachauer Baumschutzverordnung eingeführt wurde, gab es darüber heftige Auseinandersetzungen. Mit knapper Mehrheit von 21 zu 19 Stimmen setzten SPD, Grüne und Bündnis für Dachau die neue Regelung durch; CSU, ÜB, Freie Wähler Dachau, Bürger für Dachau, AfD und Wir lehnten sie ab.

Zusammengefasst gilt seitdem: Bäume mit einem Stammdurchmesser von mindestens 32 Zentimetern stehen unter Schutz. Wer einen solchen Baum, der in der Regel zwischen 30 und 50 Jahre alt ist, fällen will, muss sich zuvor eine Genehmigung einholen. Wird ein geschützter Baum entfernt oder beschädigt, muss dafür ein neuer Ersatzbaum gepflanzt werden. Außerdem werden bei Nichtbeachtung der Verordnung Bußgelder verhängt.

Die Kritiker fanden die Verordnung damals überflüssig, die Durchsetzung sei zudem personalintensiv und damit teuer. Die Befürworter glaubten, dass Vertrauen in die Vernunft von Bauherren zwar gut, Kontrolle aber besser sei. Drei Jahre nach Einführung der Regelung hat sich daran nichts geändert. Die Argumente sind dieselben – trotz oder wegen einer mittlerweile deutlich verbesserten Datenlage.

CSU hatte Bilanz gefordert

Anlass für die erneute Diskussion über die Verordnung am Dienstag war ein Antrag der CSU aus dem Sommer, mit dem die Christsozialen in Erfahrung bringen wollten, wie denn das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Baumschutzverordnung sich in den drei Jahren ihres Bestehens entwickelt habe. Entrüstet über diesen Antrag legte das Bündnis für Dachau nach und wollte von der Verwaltung vorgerechnet haben, welchen Wert ein Baum – genauer: eine 100-jährige Buche habe.

Die Stadtverwaltung legte beides nun in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vor. Demnach hat die Baumschutzverordnung eine „monetäre Unterdeckung“ von 290 580 Euro. Eine Stelle im Rathaus sei in Vollzeit mit der Bearbeitung der Verordnung beschäftigt. Eine dafür zusätzlich geplante Halbtagesstelle habe noch nicht besetzt werden können – zum Glück, sonst wäre die Unterdeckung noch höher.

Seit Geltung der Verordnung seien damit 127 Bäume geschützt worden. Deren Wert lässt sich laut Verwaltung auf drei verschiedene Weisen berechnen: nach dem schlichten Holzerlös, nach der Koch-Methode oder dem sogenannten „Wert von Baum-Ökosystemdienstleistungen“. Je nach Bewertungsansatz liegt der Wert einer 100-jährigen, gesunden Buche bei 500 Euro Holzmarktwert, 10 000 Euro nach der Koch-Methode und zwischen 65 000 und 150 000 Euro als Ökosystemdienstleistung.

Für die Befürworter war damit klar. Volker C. Koch (SPD) fand: „Das Geld ist eine sinnvolle Ausgabe, die die Stadt sich leistet!“ Michael Eisenmann (Bündnis für Dachau) betonte: „Die Stadt braucht jeden einzelnen Baum!“ Der Wert der 127 „geretteten“ Bäume sei „gewaltig“. Und Thomas Kreß (Grüne) malte erneut das Bild des bösen Immobilienhais an die Wand: „Bei den Bauträgern und Baugesellschaften leuchten die Dollar-Zeichen in den Augen. Der Baum ist denen wurst.“

Die CSU hielt dagegen: Johannes Spannraft bemerkte spitz, dass es nun mal „die bösen Bauträger sind, die die Wohnungen bauen, die wir so dringend brauchen“. Abgesehen davon kenne er niemanden, der nicht gern Schatten in seinem Garten habe. Sein Fraktionskollege Peter Strauch stieß ins selbe Rohr: „Eine Verordnung macht nur dann Sinn, wenn die Vernunft der Bürger nicht ausreicht. Aber wir haben eine grüne Stadt!“ Auch Markus Kellerer (AfD) kritisierte, „dass hier unterstellt wird, dass jeder, der einen Baum aus seinem Garten entfernt, Bäume hasst“.

Am Ende gab es immerhin eine Sache, auf die sich alle einigen konnten: Aus den für die Durchsetzung der Verordnung vorgesehenen eineinhalb Stellen soll dauerhaft nur noch eine werden; die Halbtagesstelle wird damit nicht weiter ausgeschrieben.