Der Gemeinderat von Bad Heilbrunn hat Änderungen in der Ortsgestaltungssatzung beschlossen. Unter anderem geht es um die Zulässigkeit von Balkonkraftwerken und die Anzahl von notwendigen PKW-Stellplätzen.
Bad Heilbrunn – Die Gemeinde Heilbrunn hat Änderungen in der Ortsgestaltungssatzung vorgenommen. Ab sofort sind Balkonkraftwerke grundsätzlich und PV-Anlagen nur in und an Dachflächen zulässig. Ebenso wurde die Stellplatzsatzung verabschiedet. Diskutiert wird noch, ob sie um Vorschriften für die Errichtung von Radlstellplätzen ergänzt werden muss.
Änderungen in der Bad Heilbrunner Bauordnung: Gauben und Gartenhäuser
Bauen soll in Bayern künftig einfacher und weniger bürokratisch werden. Mit dem Modernisierungsgesetz treten einige Änderungen in Kraft, die ebenso die Satzungen der Kommunen betreffen. Im Zuge der noch neuen Gesetzeslage passte die Gemeinde die Ortsgestaltungssatzung an. Die Änderungen betreffen etwa Gauben, die laut Geschäftsführer Hans Keller nicht mehr an die Dachneigungen gebunden sind. Auch Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe können mit jedweder Dachform und -neigung errichtet werden.
PV-Anlagen dürfen hingegen nur an Dachflächen und nicht an Fassaden installiert werden. Auch für Balkonkraftwerke gibt es Auflagen. „Grundsätzlich sind sie erlaubt“, so Keller. Nicht zulässig sind sie unter anderem an den Gebäudefronten im Orts- und Geschäftszentrum.
Stellplatzsatzung in Bad Heilbrunn: Parkplätze pro Wohneinheit
Zudem regelt die Gemeinde künftig in einer eigenen Stellplatzsatzung, wie viele Parkplätze pro Wohneinheit gefordert werden sollen. Manche gestalten die Vorschriften unabhängig von der Wohnungsgröße. Heilbrunn sieht das anders. So sollen Wohneinheiten unter 40 Quadratmetern einen Stellplatz erhalten, über 40 Quadratmetern Wohnfläche sind zwei gefordert.
Iradj Rahimpur (FW) reichte das nicht. In der vergangenen Bauausschusssitzung hätte man darüber beraten, ob auch die Zahl der Radlstellplätze festgelegt werden sollte. „Ich bin total dafür, dass wir eine solche Regelung mit aufnehmen“, so Rahimpur und erhielt Rückenwind von Josef Schwaller (CSU): „Ein solcher Passus in der Ortsgestaltungssatzung tue nicht weh“, sagte er. Geschäftsführer Keller empfand eine solche Festlegung als „gänzlich überflüssig“. Aus Verwaltungssicht brauche es solche Vorgaben nicht, „zumal wir selten größere Bauprojekte haben“.
Einigung gesucht: Definition von Radlstellplätzen
So undifferenziert wollte es Oliver Hanke (CSU) nicht sehen: „Bei einer Doppelhaushälfte würde ich anders verfahren als bei mehreren, vielleicht ab vier Wohneinheiten.“ Schließlich sei die Gemeinde gerade dabei, etwa in der Ortsmitte größer zu bauen. In jedem Fall bliebe jedoch zu klären, wie ein Radlstellplatz definiert wird, gab der dritte Bürgermeister Bernd Rosenberger zu bedenken. Stellplätze für PKW hätten eine vorgeschriebene Größe, meinte Kilian Spindler (Grüne): „Da wird es für Radlstellplätze auch irgendwelche Maße geben.“
Rathauschef Tomas Gründl (CSU) drängte auf Einigung. „Mir ist jetzt wichtig, dass die Stellplatzsatzung greift.“ Einstimmig votierte das Gremium für die Stellplatzsatzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, „zwei oder drei Vorschläge zu einem ergänzenden Radelstellplatz-Passus“ zu erarbeiten.
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