Bei einer Hausdurchsuchung im südlichen Landkreis findet die Kripo mehrere kinderpornografische Bilder. Deren 54-jähriger Besitzer gibt sich vor Gericht jetzt unwissend, spricht von ungewolltem Beifang. Der Richter hegt Zweifel an der „lahmen Erklärung“.
Landkreis – Ein junger Bub, dessen nackter Körper mit dutzenden Damenbinden beklebt ist. Junge Mädchen, die völlig entblößt am Strand oder vor einem Heuhaufen posieren. Collagen, in denen Jugendliche mit Umschnalldildos vor einer zugewucherten Brücke Geschlechtsverkehr nachahmen. Solch anrüchiges Bildmaterial hat die Kriminalpolizei vor einigen Jahren bei einer Hausdurchsuchung im südlichen Landkreis entdeckt. Besitzer der Ekel-Fotografien ist ein 54-jähriger Architekt, der sich jetzt wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten muss.
Tausende Pornos heruntergeladen: Angeklagter (54) revidiert Aussage
Dort saß der schmächtige Mann mit dem dunklen Rollkragenpulli bereits vor rund einem Jahr. Damals kam der Verdacht auf eine Art digitaler Kinderporno-Tauschbörse auf, die mitunter vom Angeklagten mit entsprechenden Fotos gefüttert worden sein soll (wir berichteten). Ein Vorwurf, den er bis zuletzt vehement bestritt – und der sich durch einen hinzugezogenen Gutachter jetzt auch nicht bestätigen kann. Dennoch: Die Aussage, wegen derer Richter Frank Gellhaus den Prozess einst überhaupt aussetzte, revidiert der Architekt in der neu angesetzten Verhandlung plötzlich. Demnach sollen nicht mehr seine Mitarbeiter für die inkriminierten Bilder auf seinem (Firmen-) Rechner verantwortlich sein, wie er damals noch behauptet hatte.
„Mein Mandant hat zu dieser Zeit sehr viele Pornos heruntergeladen und wirklich sehr große Datenmengen gespeichert – teils auch auf dem Firmenserver“, schildert der Verteidiger, der jetzt die Taktik einer ausgeuferten Pornosucht fährt. Und tatsächlich: Gutachter und Polizei sprechen später von rund 252 000 „normalen“ pornografischen Dateien, die auf dem PC des 54-Jährigen gefunden wurden. Über 130 000 Bilder und Videos seien da bereits unwiderruflich vom Angeklagten gelöscht worden, so der Sachverständige, der aber auch Ordner mit Namen wie „Daddy's Girl 12 Yo (Years old, Anm. d. Red.)“ und „TeenageSex“ entdeckt hatte.
Kinderpornos wohl Teil einer Magazineserie aus den 70er-Jahren
Bei letzterem soll es sich laut Verteidiger um eine – damals wohl legale – Pornomagazin-Serie aus den 1970er-Jahren handeln, die es seinem Mandanten angetan, und die er sich daher „unter großem Aufwand“ über eine einschlägige Online-Tauschbörse im Internet beschafft hat. „Kinderpornografisches Material hat er beim Herunterladen der Hefte nicht bewusst bemerkt“, argumentiert der Anwalt weiter. Er deklariert die inkriminierten Fotos als ungewollten Beifang, der sich in die massive Porno-Sammlung seines Mandanten unbemerkt eingeschlichen habe.
Eine „lahme Erklärung“, findet der Vorsitzende, der dem Architekten die Verantwortung für seine Internetauftritte zuschreibt. „Sie können nicht einfach Augen und Ohren verschließen und dann sagen, ich habe von allem nichts gewusst.“ Zumal der Angeklagte bei seinen gelegentlichen Aussortierungs-Aktionen durchaus „ekelige und altersproblematische Dinge“, wie er selbst sagt, aus seiner Sammlung gelöscht habe.
„Sie haben es schlicht in Kauf genommen, dass beim Herunterladen aus der Tauschbörse auch Kinderpornografie mitgeht“, kritisiert daher der Staatsanwalt das Verhalten des Mannes. Der 54-Jährige hält auch nach dem Urteil, einer 15 000 Euro schweren Geldstrafe, an seiner Unwissenheit fest, verspricht jedoch „in Zukunft deutlich vorsichtiger zu sein“.