Ein Bürgerbegehren will in Fürstenfeldbruck die B2-Verlegung stoppen, doch für Starnberg ist eine ähnliche Lösung derzeit nicht vorgesehen.
Starnberg - Soll die B 2 weiterhin durch die Innenstadt führen? Oder auf eine Trasse außerhalb verlegt werden? Genau über diese Frage wird derzeit in der Nachbar-Kreisstadt Fürstenfeldbruck eifrig diskutiert. Dort ist es der Stadt zusammen mit dem Staatlichen Bauamt zwar gelungen, eine Verlagerung der Bundesstraße zu ermöglichen, allerdings wird das nicht von allen Bürgern gutgeheißen. Mit einer B 2-Verlegung liebäugeln auch im politischen Starnberg einige Akteure, was in der jüngsten Sitzung des Stadtrats deutlich wurde.
Bereits im Februar 2024 hatten die Bürgerinitiative Pro Umfahrung – Contra Amtstunnel und die WPS ihre Idee einer „B 2 neu“ vorgestellt. Dahinter steckt die Überlegung, die Bundesstraße auf die bestehende Strecke vom Maxhofkreisel über die Starnberger Westumfahrung und die Umfahrung Oberbrunn/Unterbrunn zur Anschlussstelle Gilching der A 96 zu verlegen. In der Folge – so die Hoffnung – würden Weilheimer Straße, Hauptstraße und Münchner Straße ihre Bedeutung für den überörtlichen Verkehr verlieren und könnten umgebaut werden.
Bürgermeister bleibt skeptisch
Bürgermeister Patrick Janik hatte kürzlich auf eine Anregung von BLS-Stadtrat Michael Mignoli hin Informationen aus Fürstenfeldbruck eingeholt, die er den Stadträten schriftlich zur Verfügung stellen wollte, wie er in der jüngsten Sitzung sagte. Es handele sich bei den Nachbarn allerdings um „eine andere Thematik“, sagte Janik. Zudem gingen sie davon aus, dass es durch die Umstufung zu keinen Verkehrsverlagerungen kommen werde. Janiks Fazit: „Ich weiß immer noch nicht, ob eine Verlegung der B 2 für Starnberg der richtige Weg ist.“
In der Tat erwartet die Fürstenfeldbrucker Stadtverwaltung keine neuen Verkehrsbeziehungen oder Verkehrsströme. „Die Verlegung der Bundesstraße beinhaltet nur eine Umwidmung, keinen Umbau“, erklärt Rathaussprecherin Tina Rodermund-Vogl auf eine Anfrage des Starnberger Merkur. Hintergrund: In Fürstenfeldbruck führt die B 2 aktuell über die im Jahr 1909 erbaute und mittlerweile denkmalgeschützte Amperbrücke. Die muss allerdings saniert werden, weswegen sich unter anderem die Frage stellt, wie der Schwerlastverkehr künftig gelenkt wird. Derzeit gilt auf der Brücke eine Beschränkung von 16 Tonnen, größere Lkw müssen eine andere Strecke nehmen. Sollte die Brücke abgerissen und durch einen Neubau ersetzt und weiterhin Bestandteil der B 2 sein, dürften dort vermutlich aber wieder Lkw bis 40 Tonnen fahren.
Das will eine Mehrheit des Fürstenfeldbrucker Stadtrats verhindern. Deshalb hatten sich die Stadt und das Staatliche Bauamt Freising bereits im September 2023 darauf verständigt, die Möglichkeit der Umverlegung der B 2 auf die bereits bestehende Lkw-Umfahrungsstrecke zu prüfen.
„Mit der innerörtlichen Verlegung könnten die unterschiedlichen Interessen von Stadt und Bauamt im Zusammenhang mit der Erneuerung der Amperbrücke und dem daraus voraussichtlich resultierenden Wegfall der Schwerverkehrsbeschränkung in Einklang gebracht werden“, sagt der Pressesprecher der Freisinger Behörde, Marcus Dörner.
Bundesamt liegen keine Angaben vor
Das Staatliche Bauamt habe in der Folge verschiedene Streckenmerkmale wie Verkehrsbelastung, Verkehrszusammensetzungen, Reisezeiten, Straßenbreiten, Trennung der Verkehrsarten oder Straßen- und Bauwerkszustände untersuchen lassen und gegenübergestellt. Die Unterlagen gingen anschließend vom Bayerischen Verkehrsministerium an das zuständige Fernstraßen-Bundesamt (FBA) in Leipzig. Die Behörde erklärte in der Folge ihr Einverständnis.
Pressesprecherin Isabel Pfeiffer erläutert: „Grundsätzlich sind Bundesfernstraßen so festzulegen, dass sie ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und dem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind.“ Und sie stellt klar: „Eine Übertragung der Prüfungsergebnisse und konkreten Abwägungsentscheidungen im Umstufungsvorgang Fürstenfeldbruck auf andere Umstufungsvorgänge ist nicht möglich.“ Heißt: Der Brucker Vorgang ist keine Blaupause für ein mögliches Starnberger Verfahren. Informationen dazu würden dem FBA derzeit aber auch nicht vorliegen, betont Pfeiffer. Und beim für Starnberg zuständigen Staatlichen Bauamt Weilheim „gab und gibt es keinerlei Überlegungen dazu“, wie dessen Sprecher Michael Meister sagt.
Dass es in Fürstenfeldbruck aktuell ein Bürgerbegehren mit dem Ziel gibt, die Verlegung der B 2 zu verhindern, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.