Mit einer Veränderungssperre verhindert die Stadt Wolfratshausen die Erweiterung einer Flüchtlingsunterkunft. Das gesamte Areal soll wieder ein Gewerbegebiet werden.
Wolfratshausen – Einmal mehr hat der Investor beantragt, die Asylunterkunft an der Königsdorfer Straße 40 erweitern zu dürfen. Doch wie berichtet lehnte der Bauausschuss des Stadtrats das Vorhaben einstimmig ab. Damit nicht genug: Gerlinde Berchtold (SPD) schlug vor, den Plänen des Investors mittels einer Veränderungssperre ein für alle Mal einen Riegel vorzuschieben. Genau das Verfahren brachten die Räte am Dienstagabend auf den Weg. Einstimmig. Ohne Diskussion.
Veränderungssperre gilt zunächst für zwei Jahre
Das Baugesetzbuch bietet Kommunen die Möglichkeit, mit dem Erlass einer Veränderungssperre Vorhaben auf einem Grundstück zu verhindern, die nicht den Planungen der Stadt beziehungsweise der Gemeinde entsprechen. Die Sperre tritt nach zwei Jahren automatisch außer Kraft, kann aber dann verlängert werden. Bis zur Aufhebung dürfen auf dem Areal keine Bauprojekte umgesetzt und der Gebäudebestand nicht angetastet werden.
Ursprünglich wollte der Investor die Flüchtlingsunterkunft aufstocken, konkret eine leer stehenden Betriebsunterkunft zur Unterbringung von 16 weiteren Asylsuchenden umbauen sowie zusätzliche Duschcontainer und Toiletten aufstellen. Nach dem Nein der Stadträte überraschte der Investor mit einer neuen Idee: Die Errichtung einer Containeranlage auf dem knapp 3000 Quadratmeter großen Grundstück, bestehend aus sechs Schlafcontainern, die Platz für 48 Betten bieten. Mit der Belegung wäre die erlaubte Gesamtzahl von 150 Bewohnern erreicht. Auch damit waren die Mandatsträger nicht einverstanden.
Stadtrat Baindl spricht von „Salamitaktik“
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Auf die „Salamitaktik“ des Antragstellers – so Michael Baindl/BVW in der Bauausschusssitzung – reagiert der Stadtrat mit einem scharfen Schwert. Dem Beispiel der Stadt Geretsried folgend – in der Nachbarstadt betrifft es ein Grundstück im Geltinger Gewerbegebiet – erlässt die Flößerstadt eine Veränderungssperre. Da diese Maßnahme de jure voraussetzt, dass für das betreffende Areal ein Bebauungsplan aufgestellt beziehungsweise geändert werden soll, hatte die Stadtverwaltung ihre Hausaufgaben gemacht: Mit der Sperre beschloss der Rat auf Vorschlag der Verwaltung die Änderung des Bebauungsplans für eine Teilfläche des Geländes an der Königsdorfer Straße 40.
Grundstück soll wieder reines Gewerbegebiet werden
Bis dato definiert der Bebauungsplan den nördlichen Bereich des Areals als „Sondergebiet für nicht erheblich störende Gewerbebetriebe mit Betriebsunterkünften“. Der südliche Teil ist als Gewerbegebiet definiert. Durch die Bebauungsplanänderung, an deren Konzeption das Rathaus-Referat Planen und Umwelt nach eigenen Angaben intern bereits seit 2022 arbeitet, soll das gesamte Grundstück wieder als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Da diese einen „essentiellen Bestandteil hinsichtlich der Stärke der Finanzkraft und damit der Handlungsfähigkeit der Stadt Wolfratshausen bilden“, heiße das Ziel: Sukzessiv die Gewerbestruktur „dauerhaft stärken“, sprich Sondergebiete, „die in Gewerbegebieten liegen und ihre Ziele nicht mehr erfüllen, wieder in Gewerbegebiete umzuwandeln“. (cce)