Iraker kommt immer wieder, nun ist er frei - mit Papiertüte und Tabletten für drei Tage

Eigentlich sollte Ismail A. gar nicht das Problem der deutschen Behörden sein. Der Iraker stellte zwar in Deutschland einen Asylantrag, hatte aber bereits vorher einen in Schweden gestellt. Durch das Dublin-Verfahren ist also Schweden, das Land in dem der Erstantrag gestellt wurde, für den Geflüchteten zuständig. 

Deutschland schob ihn also ab - doch Ismail A. kam jeweils nach wenigen Tagen wieder. Nachdem er zwischenzeitlich in der Psychiatrie saß, ist der Iraker nun wieder frei - obwohl er ausdrücklich weiterhin als Gefahr eingestuft wird.

Ismail A. fiel mehrfach negativ auf und kam dann in die Psychiatrie

In Deutschland fiel er zuvor gleich mehrfach negativ auf. Sexuelle Belästigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Beleidigung, Erschleichung von Leistungen. In Dresden schnappte ihn dann im März 2025 die Polizei, nachdem er erst eine 17-Jährige und dann ein 10 Jahre altes Mädchen begrapscht hatte. In Gewahrsam beschimpfte er schließlich die Dolmetscherin und drohte ihr.

Im Juni 2025 wurde er nochmal abgeschoben, kehrte aber wenig später zurück. Die Staatsanwaltschaft Dresden reagierte mit einem Haftbefehl und brachte Ismail A. in der Psychiatrie unter. Ob er dort bleiben muss, weil er für die Allgemeinheit gefährlich ist, sollte nun das Landgericht Dresden entscheiden. Es entschied sich dagegen.

Iraker kommt aus Psychiatrie frei - mit Papiertüte, Geld und Tabletten für drei Tage

Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel sieht die Taten der sexuellen Belästigung als erwiesen an, sagt aber, dass der Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft nicht für eine Unterbringung ausreiche. Das berichtet die "Bild" aus dem Gericht.

"Ich will das nicht kleinreden, das ist für jede Frau eine unschöne und auch für uns eine blöde Situation, wenn tatsächlich etwas Schlimmeres passieren sollte", betont er. "Aber wir haben keine Hinweise darauf, dass er Gewalt anwendet, um seine Forderung durchzusetzen. Dass das möglich ist, ist uns völlig klar. Wir sind aber an das Gesetz gebunden." Laut "Bild" wurde bei dem Iraker eine Psychose mit Elementen der Schizophrenie diagnostiziert - er gilt als schuldunfähig.

Kurios wurde es, als es um das weitere Verfahren mit dem Iraker ging. Sein Anwalt besorgte ihm eine Notunterkunft, die Mitarbeiter der Psychiatrie gaben ihm eine Papiertüte mit Sachen, 70 Euro und Tabletten für drei Tage mit. Der Richter gab zu bedenken: "Wenn er keine Medikamente mehr einnimmt, können solche Sachen wieder passieren."

Abschiebung? Staatsanwaltschaft offen, aber Chaos um Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, zeigt sich aber auch für eine Abschiebung des Irakers in sein Heimatland offen. Das gestaltet sich aber schwierig, weil es Chaos um die Zuständigkeit gibt.

Die Landesdirektion Sachsen sagt "Bild", sie sei nicht zuständig. Das Landesverwaltungsamt ebenso. Das Innenministerium in Sachsen verweist auf den Landkreis Harz, der zwar eine Zuständigkeit "aktuell" bejaht, aber aus Datenschutzgründen nicht mehr sagen will.

Ein Insider bemängelt "ein unfassbares Zuständigkeitschaos. Wir haben mehr als 100 Asylbehörden in Deutschland – die eine hat mal mehr zu sagen, die andere mal weniger". Es sei an der Zeit, zu zentralisieren, fordert er. "Dann könnte man endlich konsequent vorgehen und so was würde nicht mehr passieren."