Der Multimillionär Richard Scott aus Cheshire heiratete im Jahr 2016 seine ehemalige Putzfrau Jennifer Scott. Sie war 28 Jahre jünger als er und sogar jünger als sein Sohn. Scott verstarb 2018 im Alter von 81 Jahren. Sein 43-Millionen-Pfund Vermögen vererbte er jedoch nicht seinem Lieblingssohn Adam aus erster Ehe, sondern seiner ehemaligen Putzfrau. Über den Fall berichtet die "Daily Mail".
Der 62-jährige Adam verklagte seine 60-jährige Stiefmutter, die als Testamentsvollstreckerin den Nachlass seines Vaters verwaltet. Er behauptete, Richard sei nicht bei klarem Verstand gewesen, als er seine beiden letzten Testamente unterzeichnete. Er selbst habe sein Leben geopfert, um seit seinem neunten Lebensjahr Seite an Seite mit seinem Vater zu arbeiten. Im Gegenzug habe ihm sein Vater versprochen, dass alles eines Tages ihm gehören würde.
Multimillionär (81) vererbt Ex-Putzfrau 48-Millionen-Vermögen: Gericht entscheidet gegen den Sohn
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschied der High Court in London nun gegen den Sohn des Verstorbenen. Der Richter befand, dass Richard Scott zwar an einer degenerativen Gehirnerkrankung litt, seine Entscheidung jedoch nicht durch die Krankheit beeinflusst worden war. Er habe seinen Erstgeborenen enterbt, nachdem die dieser hatte, ihn einweisen zu lassen. Die ehemalige Putzfrau ist nun um 43 Millionen Pfund reicher.
Adam ging jedoch nicht leer aus. Laut der "Daily Mail“ hatte er bereits zu Lebzeiten des Verstorbenen Land im Wert von über 10 Millionen Pfund erhalten.
Rentner verschenkt 776.000-Euro-Haus an Kellnerin – seine Familie tobt
Ein ähnlicher Fall ereignete sich in Großbritannien. Ein 82-jähriger Rentner, der weder verheiratet war noch Kinder hatte, schenkte 2019 einer Kellnerin sein Haus im Wert von 776.000 Euro. Nach seinem Tod im Jahr 2020 klagte seine Familie, da sie das Geschenk an die Kellnerin nicht akzeptieren wollte. Die Kellnerin behauptete, der Rentner habe ihr das Haus als Dank für ihre jahrelange Unterstützung übergeben.
Vermögen vererben: So sind die Regeln in Deutschland
In Deutschland darf man sein Vermögen an nahezu jede beliebige Person vererben, die man möchte. Dies geschieht in der Regel durch die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags, in dem der Erblasser festlegt, wer das Vermögen erben soll. Es gibt jedoch einige gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen, die beachtet werden müssen:
- Pflichtteilsanspruch: Nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder und, unter bestimmten Umständen, Eltern des Erblassers haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Das bedeutet, dass sie auch dann einen Teil des Erbes erhalten, wenn sie im Testament nicht oder nur mit einem geringeren Anteil bedacht wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Formvorschriften: Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften einhalten, um gültig zu sein. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Alternativ kann ein notarielles Testament erstellt werden.
- Erbunwürdigkeit: Personen, die sich in bestimmter Weise gegen den Erblasser oder einen nahen Angehörigen vergangen haben, können für erbunwürdig erklärt werden, was bedeutet, dass ihnen das Erbe versagt wird.
- Sittenwidrigkeit: Ein Testament darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Ein solches Testament wäre unwirksam. Sittenwidrig ist ein Verhalten oder eine Handlung, die gegen die allgemeinen sozialen Moralvorstellungen oder ethischen Grundsätze einer Gesellschaft verstößt.