Es soll keine große Fußgängerzone in Freising geben. Und trotz Polizeiwarnung wird der Radverkehr nicht beschränkt. In einem Jahr kommt alles nochmal auf den Prüfstand. Jetzt steht ein Bürgerbegehren im Raum.
Freising – Große Fußgängerzone ja oder nein? Das, was der Planungsausschuss vor einigen Monaten dazu bereits gehört hatte, wurde am Donnerstag dem Stadtrat im Gesamten erneut vorgestellt. Damals hatte die Mehrheit des Ausschusses der großen Lösung eine Absage erteilt. Es folgte eine Reklamation des Beschlusses aus Reihen des Stadtrats: Das Thema solle im gesamten Rat diskutiert und abgestimmt werden.
Das passierte nun am Donnerstag. Innenstadtkoordinator Michael Schulze, Stadtplanerin Sonja Rube von der Firma USP Projekte, die die Neugestaltung der Innenstadt von Beginn an begleitet, und Torsten Köhler von der Straßenverkehrsbehörde hielten ihre Vorträge erneut. Und noch ein Experte war dieses Mal dabei: Freisings Polizeichef Andreas Wegmaier gab am Donnerstag eine Einschätzung zu dem Thema ab, nachdem das Susanne Günther (Grüne) beantragt hatte.
Schilderbaum reicht nicht aus
Wegmaier kam in der Gesamtbetrachtung zum selben Schluss wie zuvor Torsten Köhler: Die kleine Fußgängerzone könne unter gewissen Umständen aus polizeilicher Sicht „als rechtlich nachvollziehbare Möglichkeit“ herangezogen werden. Freisings Dienststellenleiter betonte in dem Zusammenhang zwar, dass die Polizei hier lediglich beratend tätig sei. Dennoch sei es ihm sehr wichtig, seine Sicht der Dinge darzustellen. Und die war für den Radverkehr ziemlich ernüchternd.
Wegmaier verwies auf eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums in der Sache, die der Stadt seit 2023 vorliege. Fazit daraus: „Die gesamte Innenstadt Freisings ist baulich wie eine Fußgängerzone ausgestaltet.“ Deshalb lautete seine klare Forderung, sollte es bei zwei unterschiedlichen Bereichen (Fußgänger- und verkehrsberuhigte Zone) bleiben: „Die unterschiedlichen Bereiche müssen eindeutig voneinander zu unterscheiden sein.“ In den Übergängen müsse eine Tor-Wirkung entstehen, ein einfacher Schilderbaum reiche da nicht aus. Dringend müsse nun das Hauptaugenmerk auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gelegt werden.
Zum einen durch eine Kenntlichmachung der Möblierung, sprich Reflektoren für Sitzsteine, Pflanzkübel und Co., nachdem es zu einem Verkehrsunfall mit einem schwer verletzten Fahrradfahrer gekommen sei. Zum anderen müsse es sich die Stadt gut überlegen, ob und wann sie die Fußgängerzone für Radler freigebe. „Es gibt Städte, die haben die ,Fahrrad-frei-Regelung‘ aufgrund schlechter Erfahrungen wieder zurückgenommen.“ Wegmaier verwies darauf, dass mit diesen Entscheidungen eine gewisse Verantwortlichkeit einhergehe. „Wenn die Ausgestaltung nicht den Vorschriftenlagen entspricht, wird sich bei einem Unfall die Frage stellen, wer dafür verantwortlich ist.“
Gefahr durch rasende Radler
Rasende Fahrradfahrer, die mit 15 km/h unterwegs seien, stellen, so der Polizeichef, gerade für Kinder und Senioren in einer Fußgängerzone eine Gefahr dar. „Sie müssen sich überlegen, ob sie in der Zeit, in der der Fußgängerverkehr im Bereich der Fußgängerzone höchstfrequentiert ist, wirklich Fahrradfahrer zulassen.“
Nachdem alle Experten und beinahe alle Stadträte zu Wort gekommen waren wurde mit einem von Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher formulierten Zusatz abgestimmt. Mit 21:14 Stimmen sprach sich das Gremium für die Beibehaltung der kleinen Fußgängerzone aus.
Entgegen der Empfehlungen von Polizei und Straßenverkehrsbehörde wird man den Radverkehr nicht einschränken. In einem Jahr, so der Zusatz, will man sich mit den dann gemachten Erfahrungen erneut darüber unterhalten.
Nicolas Graßy (Freising für alle) hatte bereits im Sommer eine Bürgerbeteiligung ins Gespräch gebracht und erklärte auf FT-Nachfrage: „Wir streben jetzt ein Bürgerbegehren an.“