Ein Mann hat mit einer Bodycam am Flughafen München gefilmt. Die Bundespolizei griff ein. Der Vorfall geschah kurz nach dem ersten Drohnen-Alarm.
Erding/Flughafen – Am Münchner Flughafen ist es zu einem Sicherheitsvorfall gekommen: Ein verdächtiger Mann filmte mehrere Bereiche des Airports mit einer Bodycam. Die Bundespolizei musste eingreifen. Der Zeitpunkt des Vorfalls ist besonders brisant.
Brisanter Sicherheitsvorfall am Flughafen München: Mann filmt Airport-Innenbereich mit Bodycam
Zuerst hatte der Tagesspiegel unter Berufung auf Sicherheitskreise über den Einsatz berichtet. Demnach soll der Mann das Innere des Airports heimlich mit einer Bodycam gefilmt haben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er als Spion aktiv war.
Die Bundespolizei am Flughafen München bestätigte den Einsatz auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Am 8. Oktober 2025 sei es zu einem Vorfall am Flughafen München gekommen, bei dem ein kasachischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei kontrolliert wurde. „Der Mann fiel im öffentlichen Bereich des Terminals 1 auf, da er einen verwirrten Eindruck machte und eine Kamera an seiner Jacke montiert hatte“, erklärte ein Sprecher.
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Mann filmte Sicherheits- und Einreisekontrolle am Flughafen München – Wenige Tage nach Drohnen-Alarm
Die Auswertung der Aufnahmen habe dann ergeben, „dass der Verdächtige mehrere Bereiche des Flughafens, darunter die Sicherheitskontrolle und seine Einreisekontrolle, gefilmt hatte“. Die Aufnahmen umfassten sowohl Video- als auch Tonaufzeichnungen.
Besonders brisant an dem Vorfall ist, dass dieser sich nur wenige Tage nach dem ersten Drohnen-Alarm am Münchner Flughafen ereignete. In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober waren mehrere Drohnen über dem Airport im Erdinger Moos gesichtet worden. Flüge wurden daraufhin gestrichen, rund 3000 Passagiere mussten die Nacht in den Terminals verbringen.
Es kam teils zu chaotischen Zuständen. Auch am Samstag (18. Oktober) musste der Flugverkehr am Münchner Airport wegen „verdächtiger Wahrnehmungen“ zwischenzeitlich eingestellt werden.
„Nicht-öffentliche, private Gespräche aufgezeichnet“: Polizei ermittelt gegen Mann mit Bodycam
Gegen den Mann wird nun ermittelt. „Es besteht der Anfangsverdacht der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB, da auch nicht-öffentliche, private Gespräche aufgezeichnet wurden“, erklärte der Bundespolizeisprecher gegenüber IPPEN.MEDIA.
Der kasachische Staatsangehörige sei an die zuständige Landespolizei übergeben worden. Diese führe nun die weiteren Ermittlungen. (Quellen: Presseanfrage an die Bundespolizei, Tagesspiegel) (bes)