Maddie-Verdächtiger lebt obdachlos in Kiel – zwei Polizisten begleiten ihn ständig

Christian B., der im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht steht, lebt derzeit offenbar obdachlos in Kiel. Wie der "Spiegel" berichtet, scheiterten nach seiner Haftentlassung Mitte September mehrere Versuche, den mehrfach vorbestraften Mann in Norddeutschland unterzubringen. 

Am 17. September wurde Christian B. aus der Justizvollzugsanstalt Sehnde (Niedersachsen) entlassen, nachdem er eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin verbüßt hatte. Die Tat hatte sich in Praia da Luz ereignet – demselben portugiesischen Ort, an dem auch Maddie McCann verschwand.

Maddie-Verdächtiger in Norddeutschland: "Passt auf eure Kinder auf"

Wie der "Spiegel" berichtet, hatte B. nach seiner Freilassung versucht, in Neumünster unterzukommen. Hier beantragte er Bürgergeld und bezog eine kleine Wohnung im Norden der Stadt. Doch die Adresse wurde rasch bekannt.

In sozialen Medien kursierten Fotos und Videos, lokale Facebook-Seiten wurden mit wütenden Kommentaren überflutet: "Passt auf eure Kinder auf, der gehört in den Knast", schrieb beispielsweise eine Nutzerin. Nachbarn sollen ihn außerdem beschimpft und bedroht haben.

Ehemaliger Mitbewohner warnte vor "tickender Zeitbombe"

Ein früherer Mitbewohner Bs. hatte außerdem bereits vor dessen Entlassung vor ihm gewarnt. Thomas Hertel, der in den 1990er-Jahren mit B. in einer betreuten Wohngemeinschaft im fränkischen Würzburg lebte, bezeichnete ihn als "tickende Zeitbombe". Der britischen Zeitung "Mirror" sagte Hertel: "Er ist eine Gefahr. Er sollte nicht freikommen – das wäre mein Wunsch."

Nach nur zehn Tagen verließ Christian B. Neumünster unter Polizeischutz – sein Versuch eines Neuanfangs war unter dem Protest der Anwohner gescheitert.

Christian B. hatte Stationen in Braunschweig und Kiel

Anschließend reiste B. nach "Spiegel"-Informationen weiter nach Braunschweig, wo die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Fall McCann führt. Dort tauchte er in Begleitung eines britischen Reporters und eines TV-Teams auf, um, wie er sagte, auf seine "aussichtslose Situation" aufmerksam zu machen.

Später versuchte er, in Kiel unterzukommen. Zunächst schlief er laut "Kieler Nachrichten" in einer Obdachlosenunterkunft, dann in verschiedenen Hotels. Doch auch hier wurde sein Aufenthaltsort jedes Mal publik – Fotos und Adressen tauchten auf Instagram und in Chatgruppen auf.

Polizei mahnt zur Zurückhaltung

Aktuell soll Christian B. sein Zelt in einer Grünanlage in Kiel aufgeschlagen haben. "Ich bin jetzt obdachlos", sagte er im Gespräch mit dem "Spiegel". Zwei Polizisten begleiten ihn seither ständig – offiziell, um sowohl ihn als auch die Bevölkerung zu schützen. Ein Gutachter hatte ihn zuvor in die "absolute Topliga der Gefährlichkeit" eingeordnet.

Die Kieler Polizei bestätigte, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Person gebe. In einem Schreiben an Schulen und Bildungseinrichtungen heißt es: "Wir nehmen geäußerte Sorgen um die individuelle Sicherheit ernst."

Zugleich bat die Behörde um Besonnenheit im Umgang mit Informationen: "Tragen Sie mit einem verantwortungsvollen Verhalten, auch in den sozialen Medien, dazu bei, dass keine zusätzliche Verunsicherung oder Spekulation entsteht."

Christian B. trägt elektronische Fußfessel

Madeleine "Maddie" McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste verschwunden, während ihre Eltern in einem nahegelegenen Restaurant zu Abend aßen. Trotz internationaler Fahndung fehlt bis heute jede Spur des britischen Mädchens.

Christian B. wird verdächtigt, das Kind entführt und ermordet zu haben. Ermittler fanden Hinweise, dass sein Handy kurz vor Maddies Verschwinden über einen Funkmast in der Nähe des Tatorts eingeloggt war. Eine Anklage gibt es bislang nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.

Christian B. steht unter Führungsaufsicht. Er trägt eine elektronische Fußfessel, muss regelmäßig Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten und darf das Bundesgebiet nicht verlassen.