In Gmund wurde der Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet erneut beraten – Naturschutz bleibt dabei ein zentrales Thema.
Gmund - Das Vorhaben des Moosrainer Familienunternehmens Stang, ein 4,6 Hektar großes Areal an der B 472 zu bebauen, ist ein Dauerthema für die Gemeinde Gmund und die Behörden. Der Genehmigungs-Marathon für das Gebiet neben dem Logistik- und Abfüllzentrum des Brauhauses Tegernsee kommt nur langsam voran. Die Bauleitplanung ist aufwendig, vor allem auch strenge Vorgaben für Arten- und Naturschutz ziehen die Genehmigung in die Länge. Noch ehe das Projekt an sich angepackt wird, mussten etwa Ausgleichsmaßnahmen zur Umsiedlung der Haselmaus durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Stang will das Gelände einer ehemaligen Bauschuttsortieranlage zu einem weiteren Firmenstandort machen. Unter anderem sollen sechs Hallen, ein Pellet-Silo, Lkw-Stellplätze und Appartements für Lkw-Fahrer gebaut werden.
Bei ihrer jüngsten Sitzung mussten sich die Gemeinderäte erneut mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 45 „Sondergebiet Kreuzstraße – BSA Gelände“ befassen. Der Bebauungsplan war zuletzt erneut öffentlich ausgelegt worden, Träger öffentlicher Belange und Behörden konnten sich abermals zu Wort melden. Insgesamt 18 Träger öffentlicher Belange wurden wieder beteiligt, „und diesmal kam nur wenig zurück“, schickte Bauamtsleiterin Christine Wild ihrem Bericht voraus.
Genehmigungsverfahren für Stang-Projekt: Naturschutz weist auf Mager- und Halbtrockenrasen hin
So weist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt auf die Vorgaben im Umweltbericht hin, die in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. Unter anderem geht es dabei um Mager- und Halbtrockenrasen, der sich dort entwickeln soll, wo Flächen weder überbaut, noch als Geh- und Fahrflächen, Stell- oder Lagerflächen genutzt werden. Auch werden dafür die entsprechenden kontinuierlichen Pflegemaßnahmen gefordert.
Der Stellungnahme der Verwaltung, wonach die Empfehlungen zur Kenntnis und aufgenommen werden, folgten die Gemeinderäte einstimmig. Das Staatliche Bauamt Rosenheim weist auf Straßenemissionen hin. Sollten die Eigentümer Schutzmaßnahmen ergreifen, so hätten sie kein Recht auf Erstattung der Kosten. Die Regierung von Oberbayern betont, dass das Vorhaben der Raumordnung nicht entgegenstehe. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) beteiligten sich zwar an der neuen Auslegungsrunde, verwiesen aber auf bereits verfasste Stellungnahmen.
Damit war wieder ein Schritt getan. In der nächsten Sitzung, so informierte Wild über das weitere Vorgehen, sollen der Feststellungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie zur ebenfalls nötigen Flächennutzungsplan-Änderung gefasst werden. Im Dezember könnte der Bebauungsplan dann rechtskräftig werden.