Mit Messer zum Verkauf genötigt und hinterher beraubt

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Ein Nachbarschaftsstreit im Ostallgäu eskalierte mit Messer. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Am vergangenen Freitag ist im Landkreis ein Mann mehrfach bedroht worden. Grund der Auseinandersetzung war wohl der Kauf einer Stereoanlage.

Ostallgäu – „In einer kleineren Gemeinde im nördlichen Bereich des Landkreises Ostallgäu“, verortet die Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West die Geschehnisse des vergangenen Freitags, welche die Ermittler bis heute beschäftigen. Anlass der Auseinandersetzung unter Nachbarn war nach aktuellem Ermittlungsstand eine Stereoanlage, die der 62-jährige Beschuldigte seinem 75-jährigen Nachbarn abkaufen wollte.

Mann bedroht Nachbarn mit Messer wegen Stereoanlage

Das Gebot des 62-Jährigen für die Stereoanlage lag bei 50 Euro. „Da dem Eigentümer dieser Betrag als zu gering erschien und er mehr Geld forderte, verlieh der Interessent seiner Kaufabsicht unter Vorzeigen eines Klappmessers Nachdruck“, heißt es wörtlich im Polizeibericht. Das wirkte, und der 75-jährige Eigentümer gab seine Stereoanlage heraus.

Damit war die Sache aber offenbar nicht ausgestanden, denn der Täter wurde kurze Zeit später wieder bei seinem älteren Nachbarn vorstellig und knöpfte diesem – wieder unter Einsatz seines Messers – die zuvor übergebenen 50 Euro wieder ab.

Streit um Stereoanlage eskaliert: Mann zückt Messer

Nach Angaben der Polizei wartete der Geschädigte das Wochenende noch ab und meldete die Vorfälle erst am Montag bei der Marktoberdorfer Polizei. Die Beamten durchsuchten die Wohnung des Beschuldigten, fanden die Stereoanlage und gaben sie ihrem Eigentümer zurück.

„Der Beschuldigte wurde zur Durchführung erster polizeilicher Maßnahmen zunächst vorläufig festgenommen und im Anschluss wieder auf freien Fuß gesetzt“, heißt es im Einsatzbericht, und weiter: „Der Geschädigte blieb bei dem Vorfall unverletzt.“

75-Jähriger mit Messer bedroht: Streit um Stereoanlage

Die weitere Bearbeitung des Falls liegt nun beim zuständigen Fachkommissariat der Kriminalpolizei Kempten unter Sachleitung der dortigen Staatsanwaltschaft. „Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung“, betont die Polizei.

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