Die Gemeinde Bad Wiessee passt die Ortsgestaltungssatzung an die geänderte bayerische Bauordnung an.
Bad Wiessee - Weil Ende September wegen der neuen Bayerischen Bauordnung auch die bisherige Stellplatz- und Freiflächengestaltungssatzung sowie die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde ihre Gültigkeit verloren haben, mussten sich die Gemeinderatsmitglieder bei ihrer jüngsten Sitzung mit neuen Satzungen befassen und das Inkrafttreten absegnen.
Zum einen ging es um die Satzung über die Ermittlung, Herstellung und Ablösung von Stellplätzen sowie die Begrünung und Wasseraufnahmefähigkeit von Baugrundstücken. Eine ausführliche Debatte über dieses Thema fand am Ratstisch nicht statt, denn Bauamtsleiter Anton Bammer hatte die neue Stellplatzsatzung bereits vorbereitet. Demnach gilt künftig für Wohnungs- und Hausbesitzer, dass bei Wohnraum bis 40 Quadratmeter ein Stellplatz nachzuweisen ist, bis 60 Quadratmeter werden 1,5 Stellplätze nötig, über 60 Quadratmeter zwei Stellplätze.
Was die Ortsgestaltungssatzung betrifft, so wurde über ihre Neufassung, die der bisherigen Satzung weitestgehend gleicht, nur kurz diskutiert. Dass sie künftig Satzung über die Gestaltung des Ortsbildes sowie die Gestaltung von Einfriedungen heißt, wurde zunächst zur Kenntnis genommen.
Hinweis auf Dachüberstände
Johannes von Miller (Grüne) griff den Aspekt der Dachüberstände in der Satzung auf und forderte die Aufnahme eines weiteren Punkts. Seiner Meinung nach sollten Dachüberstände künftig auch als solche erkennbar sein. Sie dürften nicht durch vorgesetzte Fassaden optisch zugebaut sein.
Von Miller bezog sich auf ein „Negativbeispiel“ – ein modernes Haus an der Seestraße, wo durchgehende Holzlatten einen Dachüberstand unsichtbar machen. Auch Rolf Neresheimer (Bürgerliste Bad Wiessee) kam darauf zu sprechen – „eine Bausünde“, wie er anfügte. Vize-Bürgermeisterin Birgit Trinkl (Wiesseer Block) betonte zwar, dass Dachüberstände ihre Funktion hätten. „Sie sind aber auch Geschmackssache“, fand Trinkl, die überdies nichts vom „Einfrieren eines Baustils“ hielt, weil dies wenig Entwicklung zulasse. Benedikt Dörder (SPD) hielt die bisherige und auch künftige Vorgabe, wonach Dächer an Giebeln mindestens 80 Zentimeter und an Traufen mindestens 60 Zentimeter Überstand haben müssen, für ausreichend.
Letztlich belässt es die Gemeinde dabei. Man werde einen „kritischen Blick“ in jedem Fall beibehalten, wurde versichert. Für „unglaublich wichtig“ hielt Florian Sareiter (CSU) beide Satzungen, die jeweils einstimmig abgesegnet wurden: „Sie waren bisher unsere schärfsten Waffen. Es ist wichtig, dass wir das Maximale herausholen, um regulatorisch eingreifen zu können.“