Die geänderte Bayerische Bauordnung ist der Grund, dass jetzt auch Gmund seine Stellplatz-Satzung anpassen und eine einheitliche Zahl festlegen musste.
Gmund - Seit Anfang des Jahres gilt in Bayern eine geänderte Bauordnung, mit etlichen Änderungen zu Verfahren oder Abstandsflächen. Am 1. Oktober treten nun die ebenfalls im Ersten Modernisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen im Stellplatzrecht, Spielplatzrecht sowie hinsichtlich des gemeindlichen Satzungsrechts in Kraft, nachdem Gemeinden neun Monate Gelegenheit hatten, ihre Satzungen anzupassen.
Auch Gmund musste sich seine seit 2023 geltende Stellplatzsatzung vornehmen und bisherige Regeln gemäß der neuen Bauordnung anpassen. Die Mitglieder des Bauausschusses erfuhren von Bauamtsleiterin Christine Wild zunächst, dass sich nur jene Kommunen dem Thema widmen müssen, die über eine Stellplatzsatzung verfügen. „In Gemeinden ohne Satzung besteht keine Pflicht, Stellplätze nachzuweisen“, so Wild.
Neue Stellplatz-Forderung in Gmund: Zwei Plätze reichen
Bisher galt in Gmund Folgendes: Bei Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 65 Quadratmetern musste ein Stellplatz nachgewiesen werden. Bis zu 120 Quadratmeter waren zwei Stellplätzen Pflicht, noch größere Wohnungen erforderten drei Stellplätze. Für Mehrfamilienhäuser waren bisher zwei Stellplätze für mehr als 120 Quadratmeter Pflicht. Die neue Bauordnung sieht vor, dass künftig maximal zwei Stellplätze gefordert sein dürfen. Auch für Läden ändern sich die Anforderungen: Die Grenze zum Nachweis eines Stellplatzes steigt von 35 auf 40 Quadratmeter, bei Arztpraxen sind es 30 statt bisher 25 Quadratmeter, für allgemeine Gewerbeflächen steigt die Grenze von 50 auf 70 Quadratmeter. Was Fahrrad-Stellplätze betrifft, so sind grundsätzlich zwei Plätze Vorschrift.
Während Andrea Schack (Grüne) den Nachweis von grundsätzlich zwei Stellplätzen für „einfacher“ hielt, wollte Franz von Preysing (CSU) bei einer Unterscheidung je nach Größe der Wohnfläche bleiben – über 60 Quadratmeter zwei Stellplätze, darunter einen. Barbara von Miller (SPD) hatte die Besucher-Stellplätze im Blick und favorisierte die Lösung, mit der mehr Besucher-Stellplätze zu gewinnen wären. Die Bauamtsleiterin empfahl hier eine Vorschrift von grundsätzlich zwei Plätzen. Für diese Lösung war die Mehrheit. Mit 8:2 Stimmen wurde beschlossen, dass pro Wohnung künftig zwei Stellplätze verlangt sind. Die Satzung wird entsprechend geändert.