Falscher Prüfling bei Führerscheinprüfung: Asylbewerber muss Strafe zahlen

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Wegen Betrugs bei der Führerscheinprüfung musste sich ein 35-Jähriger vor der Justiz verantworten. © Frank Rumpenhorst

Ein 35-jähriger Asylbewerber wurde erwischt, als er für einen anderen die Führerscheinprüfung absolvieren wollte. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Es war nicht das erste Mal, dass er sich als „Stellvertreter“ betätigte.

Wolfratshausen – Er wollte für einen Landsmann die theoretische Führerscheinprüfung absolvieren. Das ging schief. Deshalb musste sich ein Asylbewerber aus Mayen in der Eifel ein Jahr später noch einmal auf den Weg nach Wolfratshausen machen. Der 35-Jährige wurde vom Amtsgericht wegen versuchter unmittelbarer Falschbeurkundung und Missbrauch von Ausweispapieren zu 1500 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze) verurteilt.

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Der Beschuldigte war schon vor Beginn der Theorieprüfung, die am 20. Dezember 2023 beim TÜV in Wolfratshausen stattfand, aufgeflogen. Ein Prüfer erkannte, dass die Person, die vor ihm stand, nicht der Prüfling war, für den er sich ausgab. Per Strafbefehl war der „Stellvertreter“ zu 120 Tagessätzen à 40 Euro, insgesamt also 4800 Euro, verurteilt worden. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, weil ihm die Strafe zu hoch war. So kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dort räumte er nicht nur den von der Staatsanwaltschaft München II erhobenen Vorwurf ein („das stimmt alles so“), sondern gestand, dass es nicht das erste Mal war. Mit seinen Stellvertreterdiensten hatte er sich bereits drei weitere Verfahren eingehandelt – in Tuttlingen, Trier und Saarbrücken.

Immer nach dem selben Muster abgelaufen

Immer sei es nach demselben Muster abgelaufen. „Es kam eine andere Person auf mich zu und sagte, es gebe jemanden, der Hilfe bei der Führerscheinprüfung brauche. Die Person sagte mir auch, wie ich es machen sollte“, erläuterte der Angeklagte. Für seine Dienste habe er 200 Euro bekommen sollen. „Hinterher“, betonte der Angeklagte. Deshalb sei er leer ausgegangen, wie auch bei all seinen Versuchen. Vom Amtsgericht Trier wurde er inzwischen rechtskräftig zu 90 Tagessätzen verurteilt. Auf einen Termin in Saarbrücken wartet er noch. Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Tuttlingen hat er ebenfalls Einspruch eingelegt.

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Den Wunsch des Angeklagten, durch den Einspruch die Zahl der Tagessätze auf 90 reduziert zu bekommen (um einen Eintrag im Führungszeugnis zu verhindern), erfüllte das Gericht zwar nicht, aber deutlich niedriger fiel die Geldstrafe trotzdem aus: 100 Tagessätze à 15 Euro (weil er derzeit arbeitslos ist) summieren sich auf nur noch 1500 Euro. Das „überschießende Geständnis“ wertete Richter Helmut Berger strafmildernd. Warum der Mann, nachdem er gleich beim ersten Mal erwischt worden war, sich noch drei Mal hatte beauftragen lassen, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache. 

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