Schneller zur Arbeitserlaubnis: Unternehmer begrüßen „Quick Check“ für ausländische Fachkräfte
Das Landratsamt München bietet Unternehmern nun eine Möglichkeit, ausländischen Fachkräften schneller eine Arbeitserlaubnis zu besorgen. So funktioniert der „Quick-Check“.
Weil er einen türkischen Mitarbeiter einstellen wollte, schrieb der Chef einer Autowerkstatt direkt an den Bundesarbeitsminister. Die Antwort aus Berlin blieb aus. Es verstrichen Wochen, bis der Brunnthaler Unternehmer die richtigen Ansprechpartner im Landratsamt ausfindig gemacht hatte. „Keiner kommt auf mich zu“, beklagte er sich bei Geschäftsbereichsleiter Christopher Schuhknecht. Der erzählte beim Treffen mit Unternehmern im Landratsamt von diesem Fall, um zu erklären, wie kompliziert es gerade für kleine Betriebe ohne Personalabteilung ist, ausländische Fachkräfte zu rekrutieren.
Jetzt werden Arbeitserlaubnisse durch den „Quick Check“ beschleunigt. Dem Regionalausschuss der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) stellten Schuhknecht und seine Mitarbeiter nun das schnellere Verfahren vor: Online erfahren Unternehmer auf der Homepage des Landratsamts, welche Voraussetzungen in konkreten Fall für eine Arbeitserlaubnis nötig sind. Sie beantworten acht Fragen und werden zu den nötigen Formularen geführt. Diese reichen sie mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail ein. Dann prüft Wirtschaftsförderer Hans-Martin Weichbrodt vorab die Dokumente und sorgt durch Rückfragen für Vollständigkeit, bevor er die gesammelten Dokumente ins Ausländeramt weiterleitet. „Die Bearbeitung erfolgt schneller und ist transparenter“, so Schuhknecht. Das entlaste auch die Behörde, in der die Arbeitsbelastung hoch sei, auch aufgrund des Ukraine-Kriegs und der gestiegenen Flüchtlingszahlen.
Richtiger Ansatz mit Schwachstellen
„Das ist der richtige Ansatz“, lobte der Garchinger Unternehmer René Faßbender. Seine Firma hat den „Quick Check“ getestet: „Schwachstellen“ habe er allerdings erlebt, bei einem Bewerber, der nicht im Landkreis, sondern in der Landeshauptstadt wohnt. Zuständig war nun das Kreisverwaltungsreferat und der Antragsteller fand sich dort in einer Behördenschleife wieder. Hier arbeite man schon an gemeinsamen Schnittstellen, sagte Schuhknecht.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt seien, folge die Genehmigung schnell. „Wir sprechen von Wochen, nicht von Monaten“, sagte Nicola Steflbauer vom Ausländeramt. Der Sachbearbeiter bestellt per Knopfdruck die „Blue Card“ bei der Bundesdruckerei. Nach acht bis zehn Wochen – ähnlich wie beim Personalausweis – ist das Plastikkärtchen gedruckt und ans Landratsamt verschickt. Gleichzeitig bekommt der Kunde einen Pin-Brief für die Abholung. Mit der „Fiktionsbescheinigung“ darf der Kunde übrigens schon während der Bearbeitungszeit beschäftigt werden. Damit die Kompetenzen nicht an Landkreisgrenzen enden, hofft der Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses, Florian Schardt, dass der Freistaat den „Quick Check“ auf ganz Bayern ausgeweitet.
Wenn sich ein ausländischer Fahrer im November bei mir meldet, möchte ich wissen, ob ich ihn im April einsetzen kann.
Das Gesetz biete viele Wege, um den Zuzug ausländischer Fachkräfte zu erleichtern, betonte Kathrin Gerstenberg, stellvertretende Referatsleiterin: „Wir sind sehr kreativ darin, Lösungen zu finden.“ Auch die „Chancenkarte“ sei sinnvoll, aber bisher wenig bekannt. Sie hilft Personen, die einreisen wolle, zuvor die Voraussetzungen für einen passenden Job abzuklären.
Wichtig sei Unternehmern, einschätzen zu können, wie lange es mit der Arbeitserlaubnis dauere, sagte Unternehmer Tobias Viße aus Feldkirchen: „Planbarkeit und klare Kommunikation hilft sehr, auch gegenüber einem potenziellen Arbeitnehmer.“ Dem pflichtete Busunternehmer Bernhard Kolles aus Kirchheim bei: „Wenn sich ein ausländischer Fahrer im November bei mir meldet, möchte ich wissen, ob ich ihn im April einsetzen kann.“ Sandra Kahlfeld von der Personalabteilung der IABG regte an, alle Formulare auch in englischer Sprache anzubieten. Das Landratsamt wird dafür ein Übersetzungsbüro beauftragen.