Wohnung untervermieten: Das muss man beachten
Hauptmieter können einzelne Zimmer oder gar die ganze Wohnung untervermieten. Was Sie dabei beachten müssen.
Sie wollen ein Sabbatical machen oder für einen längeren Urlaub ins Ausland? Oder ist Ihre Wohnung etwas zu groß und Sie wollen etwas Geld sparen? Egal ob nur für ein paar Tage oder längere Zeit – wer als Hauptmieter seine gesamte Wohnung oder aber nur einen Teil untervermieten möchte, sollte sich zuvor ausreichend informieren. Bei der Untervermietung von Wohnraum gibt es einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Doch welche Regeln müssen Sie bei der Untervermietung Ihrer Wohnung einhalten?
Wohnung untervermieten: Diese Rechte und Pflichten gelten

Grundsätzlich dürfen Hauptmieter ihre Wohnung untervermieten. Bevor man sich auf die Suche nach einem Mitbewohner macht, muss allerdings die Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters eingeholt werden. Vermieter müssen einer Untervermietung laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 540 zustimmen. Ansonsten riskieren Mieter eine Abmahnung, schlimmstenfalls sogar eine Kündigung, wie die Finanzexpertin Dr. Britta Beate Schön auf Finanztip berichtet.
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Nach dem Gesetz haben Mieter jedoch einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn die Untervermietung ein berechtigtes Interesse hat (§ 553 Abs. 1 BGB). Dieses Interesse ist gegeben, wenn es vernünftige und nachvollziehbare Gründe für eine Untervermietung gibt. Dazu zählen beispielsweise der vorübergehende Aufenthalt im Ausland oder in einer anderen Stadt aufgrund von Studium oder Beruf, finanzielle Gründe beispielsweise nach einer Trennung oder wenn ein Mitmieter aus der Wohngemeinschaft auszieht.
Untermiete: Diese Tipps müssen Hauptmieter beachten
Laut Gesetz dürfen Mieter nur einen Teil ihrer Wohnung untervermieten (§ 553 Abs. 1 BGB). Hauptmieter sollten daher einen Schlüssel besitzen, in einem Zimmer noch Möbel wie ein Bett untergestellt haben und diese zumindest gelegentlich nutzen. Die Wohnung muss keinesfalls mehr der Lebensmittelpunkt sein. Keine Erlaubnis braucht man bei Einzug von nahen Familienangehörigen, da es sich dabei nicht um eine Untermiete handelt.
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Damit bei der Untermiete nichts schief geht, sollten folgende Schritte eingehalten werden:
- Informieren Sie den Vermieter: Mieter müssen dem Vermieter mitteilen, dass sie ihre Wohnung untervermieten möchten. Ein Musterschreiben findet man dazu im Internet.
- Setzen Sie einen schriftlichen Untermietvertrag fest: In diesem werden alle wichtigen Punkte der Untermiete festgelegt.
- Legen Sie den Mietpreis fest: Für möblierte Zimmer dürfen Mieter einen Preisaufschlag von maximal 20 Prozent verlangen.
- Verlangen Sie eine Mietkaution: Maximal drei Monatsmieten dürfen Hauptmieter laut Utopia.de als Kaution verlangen, um sich bei eventuellen Schäden zu schützen.
- Führen Sie ein Übernahmeprotokoll: Wer vor Beginn der Untermiete Schäden und Mängel in einem Übernahmeprotokoll festhält, sichert sich zusätzlich ab.