Ist eine Kündigung ohne Abmahnung erlaubt? Das sagt das Arbeitsrecht

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Arbeitnehmer trifft es oft völlig unerwartet, wenn sie eine Kündigung erhalten. Viele fragen sich da, ob eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung überhaupt rechtens ist.

Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer hart und oftmal völlig unerwartet. Viele Mitarbeiter denken, dass einer Kündigung immer eine oder mehrere Abmahnungen vorausgehen müsste. Doch dem ist nicht immer so.

Wann ist eine Kündigung ohne Abmahnung möglich?

Frau spricht mit Kollegin. In bestimmten Fällen ist eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich.
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer hart. In bestimmten Fällen sind diese auch ohne vorherige Abmahnung möglich. © Phillip Waterman/Imago

Arbeitgeber müssen tatsächlich in den wenigsten Fällen eine Abmahnung aussprechen, bevor eine Kündigung erfolgt. Darauf verweist das Portal Anwalt.de in einem Beitrag und nennt folgende Beispiele, wann eine Kündigung ohne Abmahnung möglich ist:

  • Bei einer betriebsbedingten Kündigung.
  • Bei personenbedingten Kündigungen, wie etwa einer krankheitsbedingten Kündigung oder weil ein Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann (zum Beispiel bei Führerscheinverlust).
  • Bei einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung, wenn schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder Rechtsverletzungen des Arbeitnehmers vorliegen (etwa Diebstahl am Arbeitsplatz).
  • Vor einer Verdachtskündigung, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter einen dringenden Verdacht hat, eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen zu haben.
  • Bei einer Kündigung in der Probezeit – „Dauert das Arbeitsverhältnis weniger als sechs Monate an, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht und Arbeitnehmer können ohne Abmahnung gekündigt werden“, informiert Anwalt.de.
  • In Kleinbetrieben ist eine Kündigung ohne Abmahnung ohnehin jederzeit möglich. Unter Kleinbetrieben fallen laut der Kanzlei Hesselbach Arbeitgeber, die „regelmäßig 10 oder weniger Mitarbeiter“ beschäftigen.

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Wann muss eine Abmahnung vor der Kündigung erfolgen?

Laut ihk.de muss lediglich bei einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung zuvor eine Abmahnung erfolgen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter ständig zu spät kommt, unentschuldigt fehlt, bei einer verspäteten Krankmeldung oder Beleidung von Kollegen. Die Abmahnung dient dann dem Zweck, den Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, und ihm eine Chance zu geben, dass er sich zukünftig vertragskonform verhält.

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