Bis zu 300 Euro im Monat mehr: Diese Städte in Deutschland zahlen am meisten Bürgergeld
Wie viel Bürgergeld das Amt zahlt, ist auch vom Wohnort abhängig. Zwischen Spitzenreiter und Schlusslicht liegen hunderte Euro Unterschied.
München – Das Bürgergeld stellt in Deutschland eine zentrale Sozialleistung für Menschen dar, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Höhe der monatlichen Zahlungen variiert allerdings erheblich zwischen den Regionen. In diesen Städten bekommen Empfänger durchschnittlich am meisten pro Monat ausgezahlt.
Unterschiede bei Bürgergeld-Höhe: In dieser Stadt gibt es für Alleinerziehende die höchste Auszahlung
Aktuellen Daten zufolge (Stand: März 2025) erhalten alleinstehende Personen in „München (Landeshauptstadt)“ das meiste Bürgergeld. Dort bekommen Single-Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt 1.016 Euro monatlich, wovon 546 Euro auf die Miete entfallen. Ein Sprecher der Münchener Agentur für Arbeit bestätigte gegenüber IPPEN.MEDIA, dass diese Zahlen ausschließlich für die Landeshauptstadt gelten. Der Landkreis „München“ wird in der Statistik separat betrachtet, was auf die Struktur der zuständigen Ämter zurückzuführen ist.

In Neustadt an der Waldnaab in der Oberpfalz erhalten Alleinstehende die geringsten Zahlungen. Dort beträgt die monatliche Unterstützung im Durchschnitt 723 Euro, wobei 235 Euro für die Miete vorgesehen sind. Erst zuletzt brachte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) allerdings Kürzungen bei den Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger ins Spiel.
Hamburg zahlt am meisten für Bedarfsgemeinschaften aus zwei Erwachsenen mit Kindern
In Hamburg erhalten Bedarfsgemeinschaften aus zwei Partnern mit Kindern die höchsten Auszahlungen, durchschnittlich 2.425 Euro monatlich. Davon sind 1.478 Euro für die Miete bestimmt. Familien in Garmisch-Partenkirchen bekommen hingegen die geringsten Beträge, mit durchschnittlich 1.380 Euro im Monat, wovon 504 Euro Mietkosten sind.
Top 5: In diesen Städten wird am meisten Bürgergeld ausgezahlt
Platzierung | Single-Bedarfsgemeinschaft | Familien mit Kindern |
1. | München Stadt (Bayern) | Hamburg (Hamburg) |
2. | Hamburg (Hamburg) | Ludwigsburg (Baden-Württemberg) |
3. | Darmstadt (Hessen) | Main-Taunus-Kreis (Hessen) |
4. | Stuttgart (Baden-Württemberg) | Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) |
5. | Köln (Nordrhein-Westfalen) | Darmstadt-Dieburg (Hessen) |
Der genaue Betrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Während die meisten Bedarfe pauschal festgelegt werden, berechnen sich die Leistungen für im Haushalt lebende Kinder prozentual. Alleinstehenden steht derzeit ein Regelbedarf von 563 Euro monatlich zu, der für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse gedacht ist.
Erhebliche Unterschiede bei Bürgergeld-Auszahlung überwiegend von Mietpreisen beeinflusst
Zusätzlich gibt es Zahlungen für Unterkunft und Heizung sowie Mehr- und Einmalbedarfe, etwa bei Schwangerschaft oder Umzug. Leistungsminderungen können jedoch auftreten, beispielsweise bei versäumten Fristen. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich Statistiken zu den Zahlungsansprüchen, differenziert nach Regionen und Arten der Bedarfsgemeinschaften.
Ein direkter Vergleich zeigt, dass die erheblichen Unterschiede vor allem durch die Mietkostenzahlungen bedingt sind. Ohne die Miete erhält eine alleinstehende Person in „München“ durchschnittlich 470 Euro. In Neustadt an der Waldnaab bleiben nach Abzug der Miete 488 Euro übrig. Die Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass die variierenden Mietpreise meist die Ursache für die Unterschiede sind. Auch die regionalen Arbeitsmärkte spielen eine Rolle, da die Einkommen von Bürgergeldempfängern, die zusätzlich erwerbstätig sind, individuell angerechnet werden.
Für Familien in den betrachteten Städten ist der Unterschied unter Berücksichtigung der Miete ebenfalls geringer. In Hamburg beträgt die Differenz zwischen Auszahlung und Mietkosten 947 Euro, in Garmisch-Partenkirchen sind es 876 Euro. Derzeit gilt für Mietkosten eine Karenzzeit, sodass das Amt bei hohen Mieten nicht sofort einen Umzug verlangen darf. (sv/bk)