Geld sparen, wenn die Ehe am Ende ist: Münchner Anwalt gibt fünf Rechtstipps für Scheidungen

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Damit es nicht im Streit endet: Manches Ehepaar sorgt für den Fall der Scheidung mit einem Ehevertrag vor. © Christin Klose/dpa-tmn

Eine Scheidung tut weh - emotional und wirtschaftlich. Sie geht nicht nur mit dem Gerichtstermin einher, sondern auch mit Folgesachen in den Bereichen Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und gegebenfalls Zugewinnausgleich. Was muss man beachten? Ein Anwalt klärt auf.

München - „Geschiedene übersehen oft, dass selbst wenn die Scheidung schnell durchgeführt wird, es zahlreiche weitere Fragen gibt, die gelöst werden müssen“, sagt Prof. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht. Denn nicht nur der Gerichtstermin an sich ist entscheidend, sondern vor allem auch, wie Folgesachen gelöst werden - etwa Unterhalt, Sorgerecht oder Versorgungsausgleich. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Vorsorgedokumente ändern: „Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, die auf den vormaligen Ehepartner ausgestellt sind, müssen geändert und aktualisiert werden“, sagt Böh. Die veralteten Dokumente sollten vom Ex-Ehepartner zurückgefordert werden.

Testament außer Kraft setzen: Ehegattentestamente mit Gestaltungsinhalt eines „Berliner Testaments“ sollten aufgehoben bzw. ungültig gemacht werden, rät der Fachanwalt-

Testament gestalten: „Geschiedene gehen meist von einer Alleinerbschaft der Kinder aus“, weiß Wolfgang Böh. Dabei werde nach einer Scheidung die Konstellation nicht beachtet, dass zwar ein Kind erben kann, aber wenn dieses Kind nachverstirbt, der vormalige Ehepartner möglicher gesetzlicher Erbe ist. „Dies ist meistens nicht gewünscht und sollte testamentarisch als Problem gelöst werden.“ Ebenso sei ein häufiges Problem, dass ein Kind noch minderjährig ist und durch eine Dauertestamentsvollstreckung geschützt werden muss, und zwar mittels einer Person, die den Ex- Ehegatten von der Verwaltung des geerbten Vermögens ausschließt.

Vermögenstrennung: „Auch bei einvernehmlicher Scheidung ohne Folgesachen vergessen Geschiedene oft, dass eine klare Vermögenstrennung und Regelung notwendig ist“, sagt Böh. Dies gelte insbesondere bei einer gemeinsam erworbenen Immobilie oder auch für den Fall, dass eine rechtliche Verbindung zwischen den Geschiedenen fortbesteht, etwa im Rahmen einer Gesellschaftsbeteiligung oder eines weiterlaufenden Mietvertrags. Zudem müssten Vermögensansprüche geklärt werden.

Steuer: Einkommenssteuerlich verlieren die Geschiedenen die Vorteile, die Eheleuten zustehen - Wolfgang Böh nennt hier vor allem das Stichwort Ehegattensplittung. Problematischer sei, dass den Geschiedenen die schenkungssteuerlichen Freibeträge nicht mehr zustehen. „Dies kann zu Verwerfungen führen, wenn etwa die Frau ein gutes Verhältnis zum Kind des Mannes aus erster Ehe hat.“ Denn: Im Fall der Ehe hätte die Frau im Verhältnis zum Stiefkind einen Schenkungssteuerfreibetrag in Höhe von 400 000 Euro. Nach der Scheidung kann der Freibetrag auf 20 000 Euro fallen. „Ist also eine schenkweise Gestaltung in Planung, sollte dies beachtet werden.“

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