Die Wasserrechte am Walchenseekraftwerk werden neu vergeben. Eine Arbeitsgruppe soll eine fundierte Stellungnahme liefern.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Für das Walchenseekraftwerk, aber auch das Mühltalkraftwerk an der Landkreisgrenze zu München und das Kraftwerk am Tölzer Stausee stehen in den kommenden Jahren Verlängerungen oder die Neuvergabe der Wasserrechte an. Das Verfahren dafür ist äußerst komplex. In dessen Zuge werden auch zahlreiche Behörden, Verbände und andere Interessenvertreter gehört, damit beispielsweise Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden können.
Neuvergabe von Wasserrechten: Kreistag ruft Arbeitsgruppe ins Leben
Auch der Landkreis kann eine Stellungnahme abgeben. Die lässt sich natürlich nicht so nebenbei formulieren. Tatsächlich ist es eine Mammutaufgabe. Daher hat der Kreistag im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Seit etwa einem Jahr wird getagt. In der jüngsten Kreistagssitzung gab der AG-Vorsitzende Werner Weindl (CSU) einen Sachstandsbericht.
Neun Mitglieder – die Besetzung ist fraktionsübergreifend – hat die Arbeitsgruppe. Deren Vorschläge für die Stellungnahmen müssen abschließend vom Kreistag beraten und beschlossen werden. Dann gehen sie ans Landratsamt – und zwar an die staatliche Seite der Behörde, denn dort laufen die Wasserrechtsverfahren. „Unsere Stellungnahme wird eine von vielen sein, sie nimmt keine herausragende Stellung ein“, verdeutlichte Weindl. „Aber sie muss natürlich genauso abgewogen werden wie alle anderen.“ Je „sachlicher und fundierter“ die Stellungnahme formuliert sei, „desto eher besteht die Chance, dass die Anregungen übernommen werden“, ist der Lenggrieser Altbürgermeister überzeugt.
Walchenseekraftwerk: Neuvergabe steht Ende 2030 an
Als Erstes wird sich die Arbeitsgruppe mit der Stellungnahme für das Isarkraftwerk – Betreiber sind die Tölzer Stadtwerke – befassen, denn hierfür läuft die Erlaubnis Ende 2024 aus. Dasselbe gilt für das Mühltalkraftwerk, das Uniper betreibt. Auch hier muss zeitnah eine Stellungnahme erfolgen.
Danach wartet mit dem Walchenseekraftwerk der eigentliche Brocken. Die Neuvergabe der Wasserrechte steht hier Ende 2030 an. „Es ist ein sehr komplexes System, entsprechend komplex ist das Verfahren“, sagte Weindl. Um die Zusammenhänge wirklich zu verstehen, hat die AG hier nicht nur das Kraftwerk mit allen Anlagen besichtigt, sondern ist auch alle Ab- und Überleitungen abgefahren. Denn das Wasser, aus dem dort Strom gewonnen wird, wird verschiedenen Bächen und Flüssen – von der Isar bis zum Rißbach – entzogen.
Wenn wir mit unserer Arbeit beginnen, ist die Entscheidung über den Betreiber schon gefallen.
Natürlich habe es in der AG auch eine Diskussion darüber gegeben, wer das Kraftwerk künftig betreiben soll. Wie berichtet, gibt es nach dem Einstieg des Bundes bei Uniper die vage Chance, dass der Freistaat das Kraftwerk wieder übernehmen könnte, die einstige Privatisierung also rückgängig gemacht werden könnte.
„Das Ergebnis bleibt abzuwarten“, sagte Weindl. Auf die Arbeitsgruppe habe es ohnehin keinen Einfluss. „Wenn wir mit unserer Arbeit beginnen, ist die Entscheidung über den Betreiber schon gefallen.“ Denn nur er könne die Wasserrechtsgenehmigung beantragen, weil nur der Anlagenbetreiber in der Lage ist, von den Wasserrechten auch Gebrauch zu machen. „Sachbescheidungsinteresse“ nennt man das im Behördendeutsch.
Die Wertschöpfung der Anlagen soll möglichst in der Region verbleiben
Generell hat sich die AG schon einmal Gedanken gemacht, welche Themen in der Stellungnahme behandelt werden sollten. Dazu gehört unter anderem das generelle Bekenntnis des Landkreises zur Wasserkraftnutzung als „erneuerbare, nachhaltige, sichere und grundlastfähige Energieform“. Themen sind aber auch die Verbesserung der Informationspolitik durch den Betreiber, die Aufnahme von Heimfallregelungen für die Anlagen sowie die Forderung, dass der Kraftwerksbetreiber Schäden an der Infrastruktur des Landkreises – beispielsweise Kreisstraßen – zu regulieren hat.
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Geschiebemanagement ist ebenso ein Thema wie die Forderung nach naturverträglichen Mindestwasser-Regelungen in den Bächen, aus denen Wasser abgeleitet wird. Zudem soll es um Fragen des Hochwasserschutzes und des Gewässerunterhalts gehen und darum, dass sich der Baustil der Kraftwerkseinrichtungen an Landschaft/Natur und die Vorgaben einer Tourismusregion anpassen soll. Die Flößerei soll ebenso beim künftigen Betrieb Berücksichtigung finden. Und nicht zuletzt gibt es auch eine „politische“ Forderung, die einfließen soll: Die Wertschöpfung der Anlagen soll möglichst in der Region verbleiben. (va)
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