735.500 Euro aus Tresor gestohlen: Ex-Bankmitarbeiter zu Haftstrafe verurteilt - Wo ist das Geld?
Ein heute 21-Jähriger hat aus dem Tresor einer Bank in Feldkirchen 735.500 Euro gestohlen. Das Münchner Landgericht hat ihn nun nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Haft verurteilt.
Feldkirchen – Das Münchner Landgericht hat den 21-Jährigen, der in einer Feldkirchner Bank 735 500 Euro gestohlen hat, am Donnerstag nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Haft verurteilt. Sollte er im Besitz der Beute sein, würde jeder Monat im Gefängnis demnach mit gut 20.000 Euro vergütet.
Dass er am 29. Juli 2022 während der Mittagspause den Banktresor leergeräumt hat, hat der Angeklagte im Laufe des Prozesses eingeräumt. Den Schlüssel zum Tresor hat der damals 19-Jährige, der ein halbes Jahr zuvor bei der Bank zu arbeiten begonnen hat, einem Safe entnommen, den er sich von einer Kollegin per Fingerabdruck hat öffnen lassen. Die Idee zur Tat habe nicht er, sondern ein Bekannter gehabt, hat er sich verteidigt. Der Bekannte und seine Freunde seien im Rockermilieu unterwegs und „krasse Typen wie im Film“. Er habe mitgemacht, weil er Angst gehabt habe, dazugehören und respektiert werden wollte. Nicht er sei mit der Beute geflüchtet, sondern zwei ihm unbekannte Männer, die er auf Anweisung des Bekannten in die Bank gelassen habe. Der Bekannte hat bei seiner Zeugenaussage eine Beteiligung bestritten. Nicht er, sondern der Angeklagte sei die „Autoritätsperson“. Die Staatsanwältin war davon überzeugt, dass der Bekannte zur Planung der Tat „intellektuell nicht in der Lage“ und der Angeklagte der „Initiator“ sei. Das haben die beiden Verteidigerinnen anders gesehen: Ihr Mandant sei als „Nerd von der Bank“ das „Schoßhündchen“ des Bekannten gewesen.
Wo ist das Geld?
Das Gericht war zwar davon überzeugt, dass es einen Hintermann aus dem Umfeld des Angeklagten gibt – dass dies aber nicht der Bekannte ist. Sollte der Bankkaufmann tatsächlich unter Druck gesetzt worden sein, hätte er zur Polizei gehen müssen, begründete der Vorsitzende Richter das noch nicht rechtskräftige Urteil. Jedenfalls habe er „nicht nur als genötigtes Werkzeug“ gehandelt, sondern willentlich seine Insiderkenntnisse eingebracht.
Wo das Geld ist, ist ebenso unklar wie der Beuteanteil des Angeklagten. Dennoch hat ihn die Strafkammer zur Rückzahlung in voller Höhe verurteilt. Wie das Geld eingetrieben wird, hat der Vorsitzende Richter offen gelassen. Allerdings muss der 21-Jährige damit rechnen, dass ihn die Versicherung der Bank „sein Leben lang nicht in Ruhe lassen wird“, wie eine seiner Verteidigerinnen es formulierte.
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