Renten-Geheimtipp bringt einigen Rentnern mehr Geld – indem sie auf etwas verzichten
Mehr als vier Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Die Pflege eines Angehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Rente der Pflegeperson erhöhen.
Berlin – In Deutschland ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen zuletzt erneut auf nunmehr 5,7 Millionen gestiegen. Vier von fünf Pflegebedürftige werden laut dem Statistischen Bundesamt zu Hause gepflegt – ein gewaltiger Kraftakt für Eltern, Ehepartner oder Kinder. Wer seinen Beruf für die Pflege eines Angehörigen aufgibt oder beruflich kürzertritt, dem fehlen mitunter oft wertvolle Beitragsjahre für die eigene Rente. Das soll möglichst verhindert werden. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge leisten. Rund eine Million Menschen seien auf diese Weise abgesichert, heißt es demnach.
Rente und Pflege: Diese Pflegepersonen sind nicht automatisch rentenversichert
Eine Besonderheit gilt für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und dabei selbst schon im Rentenalter sind. Auch sie können von den Pflegekassen Beitragszahlungen zur Rentenversicherung erhalten. Pflegende Angehörige mit einer Rente, die aber gleichzeitig die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten haben, müssen dafür nicht viel tun. Sie sind trotz der Rentenzahlung automatisch pflichtversichert, soweit sie alle weiteren Voraussetzungen der Pflegekassen erfüllen.
Anders sieht es aus, wenn die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde. Hier zahlen die Pflegekassen nicht automatisch. Wer jedoch bereit ist, auf einen sogar minimalen Teil seiner Rente zu verzichten, der kann damit wieder in die Pflichtversicherung hineinrutschen. Das geschieht über eine Teilrente. Nach Angaben des Online-Portals Ihre Vorsorge nutzten im Jahr 2023 immerhin bundesweit 43.000 Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit einer Teilrente. Ein Großteil davon war mit der Pflege eines Angehörigen betraut.
Pflichtversicherung in der Pflege: Eine Teilrente hilft
Dabei sind mit einer Teilrente keineswegs so großen Abstriche verbunden, wie man denken könnte. Die Ruheständler sind nämlich relativ frei bei der Wahl des Anteils, zu dem die Rente als Teilrente in Anspruch genommen werden soll. Es müssen mindestens zehn Prozent der Rente als Teilrente beantragt werden. Der maximale Anteil liegt bei 99,99 Prozent, heißt es beim Online-Portal Pflege.de. Letzteres bedeutet lediglich einen Verzicht von 0,01 Prozent der Altersrente. Im Gegenzug zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen für ihre Arbeit Rentenbeiträge, die ihren Rentenanspruch weiter erhöhen.

Der Grund: Mit einem Wechsel in die Teilrente wird die Pflegeperson wieder sozialversicherungspflichtig. Sie erwirbt neue Rentenansprüche.
Zum 1. Juli des Folgejahres steigern diese Beiträge dann die Rente im Rahmen der Rentenanpassung. Es kann sich also lohnen, auf den geringen Anteil von 0,01 Prozent der Rente zu verzichten. Bei einer Monatsrente von 1500 Euro Brutto bedeuteten 99,99 Prozent Teilrente beispielsweise einen Rentenverlust von 15 Cent. Eine Teilrente kann andererseits Auswirkungen auf eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung haben. Es ist daher ratsam, sich beim entsprechenden Träger vorab beraten zu lassen.
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Als pflegende Angehörige von der Teilrente profitieren: Diese Schritte sind nötig
Das müssen Sie tun, wenn Sie sich für eine Teilrente entschieden haben, beschreibt die Verbraucherzentrale:
- Zunächst bedarf es eines Antrags auf Teilrente bei der Rentenversicherung, wobei die Höhe der Teilrente im gesetzlichen Rahmen frei gewählt werden kann.
- Mit dem entsprechenden Bescheid von der Rentenversicherung wird nun die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person informiert. Dazu schickt der Antragsteller der Pflegekasse am besten den Bescheid der Rentenversicherung mit.