Preiserhöhung bei beliebter Ferieninsel: „Notwendig“ – Urlauber müssen mehr zahlen
Ein beliebtes Ferienziel an der Nordseeküste plant, die Tourismusabgabe deutlich anzuheben – was hinter der Erhöhung steckt.
München – Ein Spaziergang durchs Wattenmeer, der Duft frisch belegter Fischbrötchen am Hafen – die deutsche Nordseeküste lockt Jahr für Jahr zahlreiche Urlauber mit ihrer klaren Meeresbrise, endlosen Sandstränden, charmanten Reetdachhäusern und gemütlichen Strandkörben. Doch wer im kommenden Jahr die beliebte Insel Sylt besucht, muss mit höheren Kosten rechnen: Ab 2026 wird dort die Tourismusabgabe sowohl in der Haupt- als auch in der Nebensaison angehoben, berichtet der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ).

Höhere Kurabgabe ab 2026: Wofür sie verwendet wird
Die tägliche Kurtaxe steigt in der Hauptsaison von derzeit 3,90 Euro auf 4,10 Euro. Auch in der Nebensaison wird die Abgabe von 1,95 Euro auf 2,05 Euro angehoben. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bleiben weiterhin von der Kurabgabe befreit.
Die Einnahmen aus der Kurabgabe tragen dazu bei, die „Qualität der Infrastruktur und das touristische Angebot“ der Gemeinden auf Sylt langfristig auf einem hohen Niveau zu halten. Laut dem offiziellen Tourismusportal der Insel sylt.de fließt sie konkret in folgende Bereiche:
- Saubere Strände
- Instandhaltung der Strandübergänge und der Promenade
- Sicheres Schwimmen an bewachten Badestränden
- Rettungsschwimmer
- Sanitäre Anlagen
- Kostenfreie beziehungsweise vergünstigte Veranstaltungen
Bei einer Auktion kaufte ein Mann aus Süddeutschland ein Mini-Grundstück auf Sylt – und das hat eine besondere Bedeutung. Für einen Schüler endete indes der Sylt-Ausflug im Krankenhaus.
Kurtaxe steigt: Entscheidung kurz vor dem Abschluss
Der Finanzausschuss hat der Erhöhung bereits zugestimmt. Die endgültige Zustimmung durch die Gemeindevertretung ist für den 24. Juli 2025 geplant. Ausschussvorsitzender Clemens Raab (CDU) begründete gegenüber der BILD den Schritt mit Inflation, gestiegenen Personalkosten sowie dem Erhalt wichtiger Serviceleistungen wie Rettungsschwimmern und Veranstaltungen am Strand. Die fünfprozentige Erhöhung sei „notwendig und vertretbar“.
Auch aus der Verwaltung gibt es Rückendeckung für die Entscheidung: „Das Zustandekommen der Kurabgabe der Gemeinde Sylt ist durch die Abgabenordnung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Eine Erhöhung ist immer dann gerechtfertigt, wenn die zu deckenden Kosten in den touristischen Bereichen entsprechend gestiegen sind. Das ist in diesem Fall eingetreten“, erklärt Florian Korte, Pressesprecher der Gemeinde, auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Neben der geplanten Erhöhung der Kurabgabe geht die Gemeinde auf der beliebten Ferieninsel auch verstärkt gegen illegale Ferienwohnungen vor. (vw)