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Steuererklärung 2023: Ab diesem Betrag müssen Rentner die Steuern machen
Der Grundfreibetrag für das Jahr 2023 liegt für Ledige derzeit bei 10.908 Euro, informiert Lohnsteuer Kompakt. Bei Verheirateten liegt der Betrag bei 21.816 Euro. Sollten Sie darüber liegen, müssen Sie eine Erklärung abgeben. Das kann der Fall sein, wenn Sie neben der gesetzlichen Rente weitere steuerpflichtige Einkünfte haben, beispielsweise Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder andere Renten, berichtet das Portal Finanztip. Wichtig zu wissen: Nur, weil Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, bedeutet das noch nicht, dass Sie auch Steuern zahlen werden. Die Steuerlast können Sie als Rentner, wie auch als Arbeitnehmer, drücken. Zu dem Grundfreibetrag kommen im Steuerjahr 2023 noch 102 Euro Werbungskostenpauschale und ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro, so Finanztip. Damit liegen Singles bei 11.046 Euro, die im Jahr 2023 steuerfrei sind. Dazu kommt ein Rentenfreibetrag, da die Rente teilweise besteuert wird. Dank des Wachstumschancengesetzes, welches Ende März verabschiedet wurde, soll die komplette Rente erst im Jahr 2058 versteuert werden. Vorher vorgesehen war die Komplettbesteuerung im Jahr 2040.