Amtsgericht Weilheim: 30-Jähriger wegen Vergewaltigung angeklagt - Urteil folgt nächste Woche

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Ein 30-Jähriger wird der Vergewaltigung beschuldigt und saß auf der Anklagebank des Weilheimer Amtsgerichts. © Archivfoto: Novy

Vom Vormittag bis in die Nachmittagsstunden zog sich am vergangenen Mittwoch eine Verhandlung im Weilheimer Amtsgericht. Ein 30-Jähriger aus dem Landkreis saß auf der Anklagebank. Er soll im Mai letzten Jahres ein damals 16 Jahre altes Mädchen vergewaltigt haben. Der Angeklagte schwört aber, dass der Sex einvernehmlich war.

Landkreis/Weilheim - In der Anklageschrift heißt es zum Tathergang: Der Angeklagte und die Minderjährige hatten über mehrere Monate eine sogenannte Freundschaft plus (Freundschaft mit Sex, aber keine Beziehung), nachdem sie sich über einen Messenger-Dienst kennenlernten. Im Mai 2024 wollte die Geschädigte diese Freundschaft beenden, da sie in einer neuen Beziehung war. Die beiden verabredeten sich für ein letztes Gespräch. Als sie beim Angeklagten zuhause waren, habe er sich der Geschädigten angenähert und versucht, sie zu küssen. Die damals 16-Jährige habe ihm klar zu verstehen gegeben, dass er aufhören soll, doch stattdessen habe der Angeklagte sie aufs Bett geworfen, festgehalten und versucht, ihr Hose und Unterhose auszuziehen. Als sich die Geschädigte fast befreien konnte, habe er sie wieder aufs Bett geworfen, sich ausgezogen, auf sie gelegt und habe das Mädchen dann vergewaltigt. Sie habe ihn angefleht aufzuhören, hieß es in der Anklage.

Im Weilheimer Amtsgericht: Angeklagter beteuert Unschuld

Der Angeklagte schilderte die Situation anders. Er erklärte, dass die beiden schnell miteinander intim geworden seien und dass die damals 16-Jährige ihm erzählt habe, dass sie „in jungen Jahren“ vergewaltigt worden sei. Deshalb habe er ihr mit sämtlichen Intimitäten Zeit lassen wollen – trotzdem sei es schnell und einvernehmlich zum regelmäßigen Sex gekommen. Zuerst bei beliebigen Treffpunkten, später bei ihm zuhause. Bei der Geschädigten trafen sich die beiden nie. Denn sie lebt bei ihrer Mutter, die nichts von der Freundschaft plus ihrer Tochter mit einem fast doppelt so alten Mann wissen sollte. Über das Alter habe sich der Angeklagte indes nie Gedanken gemacht – auch nicht über die rechtlichen Konsequenzen. Für beide habe im Mittelpunkt gestanden, dass die körperliche Beziehung nicht öffentlich wird, denn sowohl der Angeklagte als auch die Geschädigte waren in dem Zeitraum liiert. „Ich hatte kein romantisches Interesse an ihr“, betonte der 30-Jährige.

Später habe die 16-Jährige ihr Geheimnis aber doch einer Freundin erzählt. Die erzählte es der Mutter und dem Freund – der die Beziehung beendete. „Ich habe sie gefragt, ob sie unsere Beziehung beenden möchte“, so der Angeklagte, „sie wollte es aber nicht.“ Also trafen sie sich wieder –mittlerweile hatte die Geschädigte einen neuen Freund. Gelegentlich habe das Mädchen E-Zigaretten vom Angeklagten bekommen, so auch an diesem Tag – dem, laut Anklageschrift, Tattag. Sie habe den 30-Jährigen gefragt, ob sie welche haben dürfe und dass sie ihn dafür auch küssen würde. „Ich habe ihr gesagt, dass sie mich nur küssen soll, wenn sie das will“, erklärte der Angeklagte. Danach sei es, wie immer, zum einvernehmlichen Sex gekommen. Es habe keine Anzeichen gegeben, dass die Geschädigte das nicht wollte, betonte der Angeklagte. Danach sei ihm aber aufgefallen, dass sie traurig war. Sie habe ein schlechtes Gewissen wegen ihres Partners und des Seitensprungs gehabt, erinnerte er sich. Danach habe er sie nach Hause gefahren und beteuert, dass er niemandem etwas davon erzählen würde. Später habe ihm die Geschädigte geschrieben, dass sie sich wegen dem Sex schlecht fühle und mit einer Vertrauenslehrerin sprechen möchte. Wenig später stand die Polizei vor der Haustüre des 30-Jährigen. Die Geschädigte beschuldigte ihn der Vergewaltigung.

Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt. Ein ausführlicher Bericht über das Urteil folgt.

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