Mehr Geld für alleinerziehende Eltern: Das ist neu beim Unterhalt 2024

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Unterhaltszahlende können die Beträge für 2024 in der Düsseldorfer Tabelle einsehen. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Wie viel Unterhalt muss ein Elternteil an das gemeinsame Kind zahlen? Antworten darauf liefert die Düsseldorfer Tabelle 2024. 

Düsseldorf – Unterhaltspflichtige zahlen 2024 erhöhte Beiträge für Kinder. Die Düsseldorfer Tabelle dient als anerkannte Richtlinie für die Bestimmung des monatlichen Mindestunterhalts minderjähriger Kinder. Demnach steigen die entsprechenden Beiträge gegenüber dem Vorjahreszeitrum um 9,8 Prozent. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) aktualisiert die Tabelle regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag.

Eltern müssen Unterhalt zahlen: Existenzminimum des Kindes gesichert

Unterhaltspflichtig sind Elternteile, bei denen das gemeinsame minderjährige Kind nicht wohnt. Sind die Kinder bereits volljährig, so haben beide Elternteile die Pflicht Unterhalt zu zahlen, wenn sich das Kind in einer Ausbildung oder Studium befindet. Der Mindestunterhalt soll das Existenzminimum des Kindes sichern. 2023 hob das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Untergrenze an – so auch werden im laufenden Jahr Erhöhungen fällig.

In der Düsseldorfer Tabelle wird das eigene Einkommen der unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen und das Alter des Kindes hinzugezogen. Daraus ergeben sich Einkommensstufen der Unterhalts- und Altersstufen. In Abhängigkeit von der Anzahl der zu unterhaltenden Kinder können Abschläge oder Zuschläge anfallen, weil die Einstufung sich verändert.

Düsseldorfer Tabelle 2024: Aktueller Kindesunterhalt nach Einkommensstufe

Wie aus der aktualisierte Tabelle für das Jahr 2024 hervorgeht, wurde der Mindestbedarf pro Monat bei einem Nettoeinkommen von bis zu 2.100 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr auf 480 Euro festgesetzt. Ab dem sechsten und elften Lebensjahr beläuft sich der Betrag für 2024 auf 551 Euro. Sind die Kinder zwischen zwölf und 17 Jahre alt, liegt die Unterhaltspflicht bei 645 Euro – bei Kindern ab 18 Jahren vergrößert sich der Betrag auf 689 Euro.

Bei einem mittleren Einkommen von 4.101 Euro bis 4.500 Euro liegt der Unterhaltsbeitrag bei 653 Euro für die Altersstufe null bis fünf, 750 Euro für Kinder im Alter von sechs und elf Jahren, 878 Euro für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren. Bei einer Volljährigkeit wird ein Betrag von 938 Euro fällig. Liegt der Nettoverdienst bei 9.701 Euro bis 11.200 Euro, werden je nach Altersstufe des Kindes 960 Euro bis 1.378 Euro berechnet.

Stufe Nettoeinkommen Alter 0-5 Alter 6-11 Alter 12-17 Alter ab 18
1 Bis 2.100 € 480€ 551€ 645€ 689€
2 2.101€ bis 2.500€ 504€ 579€ 678€ 724€
3 2.501€ bis 2.900€ 528€ 607€ 710€ 758€
4 2.901€ bis 3.300€ 552€ 634€ 742€ 793€
5 3.301€ bis 3.700€ 576€ 662€ 774€ 827€
6 3.701€ bis 4.100€ 615€ 706€ 826€ 882€
7 4.101€ bis 4.500€ 653€ 750€ 878€ 938€
8 4.501€ bis 4.900€ 692€ 794€ 929€ 993€
9 4.901€ bis 5.300€ 730€ 838€ 981€ 1.048€
10 5.301€ bis 5.700€ 768€ 882€ 1.032€ 1.103€

Die Düsseldorfer Tabelle enthält zudem einen Bedarfskontrollbetrag, der die gleichmäßige Einkommensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten gewährleistet. Eine finanzielle Benachteiligung des Unterhaltspflichtigen soll dadurch vermieden werden.

Kindergeld und Unterhalt: So werden beide angerechnet

Bei den Unterhaltsbeträgen ist allerdings noch die Kindergeldanrechnung zu beachten: Auf den Unterhaltsbeitrag wird die Hälfte des Kindergeldes angerechnet, bis die Volljährigkeit erreicht wird. Danach rechnet man den gesamten Betrag an. Das Kindergeld beträgt auch in 2024 einheitlich 250 Euro pro Kind. Die unterstehende Tabelle zeigt die Beträge nach Kindergeldanrechnung:

Stufe Nettoeinkommen Alter 0-5 Alter 6-11 Alter 12-17 Alter ab 18
1 Bis 2.100€ 355€ 426€ 520€ 439€
2 2.101 bis 2.500€ 379€ 454€ 553€ 474€
3 2.501 bis 2.900€ 403€ 482€ 585€ 508€
4 2.901 bis 3.300€ 427€ 509€ 617€ 543€
5 3.301 bis 3.700€ 451€ 537€ 649€ 577€
6 3.701 bis 4.100€ 490€ 581€ 701€ 632€
7 4.101 bis 4.500€ 528€ 625€ 753€ 688€
8 4.501 bis 4.900€ 567€ 669€ 804€ 743€
9 4.901 bis 5.300€ 605€ 713€ 856€ 798€
10 5.301 bis 5.700€ 643€ 757€ 907€ 853€

Steuern und Unterhalt: So bekommen Eltern eine Steuer-Entlastung

Auch steuerlich kann der Unterhalt berücksichtigt werden. Bei Abgabe der Steuererklärung wird der Kinderunterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Für das laufende Jahr wurde ein Betrag von 11.604 Euro festgelegt. Hier wird eine rückwirkende Anpassung im Laufe des Jahre 2024 auf mögliche 11.784 Euro erwartet. Der Höchstbetrag entspricht dabei dem Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres. Dieser Höchstbetrag kann jedoch nur angegeben werden, wenn ab dem ersten Monat des Jahres Unterhalt gezahlt wurde. 

Die steuerliche Berücksichtigung gilt unter einer Bedingung: Bekommen der Unterhaltspflichtige oder der andere Partner Kindergeld oder profitieren vom steuerlichen Kinderfreibetrag für das Kind, wird der Unterhalt nicht steuermindernd berücksichtigt. Folglich ist der Steuerabzug bei Kindern ab 18 Jahren relevant, falls für diese kein Kindergeld erhalten wird. Verdient das Kind eigenes Geld, so kann der bei der Steuer berücksichtigte Unterhalt weiterhin gekürzt werden.

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