Wegen Rechenfehler: Millionen Rentner sollten ihre Rentenbescheide prüfen

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Ein Fehler bei der Berechnung der Pflegebeiträge kostet Rentnerinnen und Rentner Millionen Euro. Eine Rückerstattung der Beiträge ist nicht geplant.

Frankfurt – Ein Fehler in der Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge sorgt für Unmut unter den Deutschen im Ruhestand. Laut einem Bericht der BILD wurden alle 22 Millionen Rentenbescheide im Juli 2025 fehlerhaft erstellt. Der Fehler liege darin, dass die Deutsche Rentenversicherung bei der Nachzahlung für die Pflegeversicherung einen zu hohen Betrag abgezogen habe. Die Rentenversicherung dementiert die Vorwürfe.

Millionen Rentner haben im Juli 2025 einen falschen Rentenbescheid erhalten. Der Staat kassierte so Millionen Euro zu viel. (Symbolbild) © CHROMORANGE/Imago

Seit Anfang 2025 gilt ein erhöhter Beitragssatz zur Pflegeversicherung, der von 3,4 auf 3,6 Prozent gestiegen ist, also um 0,2 Prozentpunkte. Während Arbeitnehmer diesen erhöhten Beitrag seit Januar zahlen, wurde für Rentner eine Sonderregelung eingeführt. Sie zahlten in den ersten sechs Monaten den alten Beitragssatz und sollten im Juli eine Nachzahlung leisten. Diese Nachzahlung betrug 1,2 Prozent, was dem sechsfachen Erhöhungsbetrag von 0,2 Prozent entspricht. Ab August sollte dann auch für Rentner der neue Satz von 3,6 Prozent gelten.

Pflegeversicherung zu hoch: Rentnerinnen und Rentner zahlen drauf

Das Problem entstand, weil im Juli die Renten um 3,74 Prozent erhöht wurden. Bei der Berechnung der Nachzahlung für die Pflegeversicherung wurde fälschlicherweise die bereits erhöhte Juli-Rente als Grundlage genommen, wie n-tv berichtet. Korrekt wäre es gewesen, die Rentenhöhe vor der Erhöhung zu verwenden, da die Nachzahlung die Monate Januar bis Juni betraf, in denen die Rentenerhöhung noch nicht galt.

Für einzelne Rentner ist der finanzielle Verlust gering. Bei einer Rente von 2400 Euro beträgt der Fehler etwa einen Euro, so die BILD. Da jedoch alle 22 Millionen Rentner betroffen sind, summiert sich der Betrag erheblich. Die Pflegeversicherung hat Berichten zufolge etwa elf Millionen Euro zu viel eingenommen. In diesem Jahr galt es, sich gleich auf mehrere Änderungen bei der Rente einzustellen.

Eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge wohl nicht vorgesehen

Besonders ärgerlich ist, dass keine Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge vorgesehen ist. Dies bestätigte eine Sprecherin von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) gegenüber der BILD. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, äußerte scharfe Kritik an dieser Entscheidung: „Gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern ist das nicht fair! Das zuständige Sozialministerium und die Rentenversicherung wären gut beraten, die zu viel gezahlten Pflegebeiträge wieder zu erstatten.“

In einer offiziellen Stellungnahme der Rentenversicherung dementierte eine Sprecherin allerdings, dass es den Fehler überhaupt gibt: „Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt.“ Und weiter: „Die Deutsche Rentenversicherung hat die Bescheide genau so berechnet, wie sie in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 vorgesehen ist, nämlich auf Grundlage der erhöhten Rentenzahlbeträge im Juli.“ In der Verordnung vom 30. Dezember 2024 heißt es konkret, dass die „Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt.“

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides kann schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Nach dieser Vier-Wochen-Frist „besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen“, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig: In beiden Fällen sind eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beizufügen. Wenn die Deutsche Rentenversicherung selbst einen Fehler in einem Rentenbescheid feststellt, korrigiert sie diesen von Amts wegen, so die DRV. (rd)

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