Bürgermeister nur noch in Vollzeit

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Pfaffenhofens ehrenamtlicher Bürgermeister Helmut Zech mit seinen Kindern Niklas und Lisa nach seiner Wiederwahl am 15. März 2020. Sein Nachfolger soll nun hauptamtlicher Bürgermeister werden. © Archiv

Bis vor zwei Jahren musste eine Kommune mindestens 5000 Einwohner haben, damit im Rathaus ein hauptamtlicher Bürgermeister tätig werden durfte. Die Landesregierung änderte dies jedoch, da sich immer weniger Ehrenamtliche fanden, die sich den Job antun wollten. Selbst Pfaffenhofen, die kleinste Gemeinde im Landkreis, stellt nun um. „Es geht nicht anders“, sagt der zweite Bürgermeister Harald Mang.

Pfaffenhofen – Harald Mang gibt zu, dass Helmut Zech zuletzt im Pfaffenhofener Gemeinderat vielleicht etwas übertrieben habe, als er meinte, er arbeite „für lau“, und einen wie ihn würde die Gemeinde niemals mehr finden. Doch Mang, Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters Helmut Zech in der 2338-Seelen-Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn, gibt seinem Gemeindeoberhaupt in der Sache schon recht. Im Nebenjob eine Gemeinde leiten, das geht nicht mehr. Schon gar nicht, wenn die Gemeinde etwas vorhat: „Bei uns stehen viele Dinge an. Wir planen ein Gewerbegebiet und Windräder. Dafür finden wir keinen Ehrenamtlichen.“ Der Beschluss des Pfaffenhofener Gemeinderats fiel denn auch, wie berichtet, einstimmig aus. Das heißt, ab Mai 2026 wird ein Vollzeit-Bürgermeister die Geschicke der Gemeinde leiten.

Möglich wurde diese Entscheidung durch eine Änderung der bayerischen Gemeindeordnung, die Anfang 2024 in Kraft getreten war. Diese sah vor, dass Kommunen mit mehr als 2500 Einwohnern nun grundsätzlich einen hauptamtlichen Bürgermeister bekommen – es sei denn, der Gemeinderat entscheidet etwas anderes. Bei Kommunen mit weniger als 2500 Einwohnern schreibt das bayerische Recht zwar weiterhin grundsätzlich einen ehrenamtlichen Bürgermeister vor – der Gemeinderat darf sich aber explizit für einen hauptamtlichen entscheiden.

Diese Änderung kam, weil sich angesichts immer komplexer werdender Verwaltungsaufgaben immer weniger Ehrenamtliche fanden, diesen De-Facto-Vollzeitjob zu übernehmen. Die Aufwandsentschädigung, die das Bayerische Kommunalwahlgesetz 2300-Einwohner-Gemeinden wie Pfaffenhofen zugesteht und die zwischen etwa 2246 Euro und 3850 Euro brutto liegt, mochte da nicht helfen.

Das Dachauer Landratsamt nennt die Pfaffenhofener Entscheidung denn auch „sachgerecht und zeitgemäß. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Bürgermeisters sind in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden“. Ab Mai 2026 hätten damit alle Gemeinden im Landkreis Dachau einen hauptamtlichen Bürgermeister.

Tendenz steigend

Laut Bayerischem Gemeindetag gab es zu Beginn dieser Wahlperiode im Mai 2020 bei Gemeinden mit 2001 bis 3000 Einwohnern mit 207 von 332 Bürgermeistern bereits ein deutliches Übergewicht der hauptamtlichen. In der neuen Wahlperiode ab Mai 2026, da ist der Gemeindetag sicher, wird diese Zahl der hauptamtlichen Bürgermeister „weiter zunehmen“.

Maximilian Sertl vom Bayerischen Gemeindetag sieht es grundsätzlich ähnlich. Dennoch rät er Gemeinden dazu, die Entscheidung nicht übers Knie zu brechen und in drei Schritten vorzugehen. Erstens: „Zuerst ein Anforderungsprofil an den künftigen Amtsinhaber zu definieren; kurz: welche Erwartungen hat die Gemeinde an ihren ersten Bürgermeister.“ In einem zweiten Schritt sollte dann geklärt werden, ob dieses Anforderungsprofil sich neben einer sonstigen Berufsausübung überhaupt erfüllen lasse. Aus dieser Abwägung ergebe sich dann „die Festlegung, ob ein berufsmäßiger oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister die richtige Lösung darstellt. Erst an dritter Stelle sollten dann die monetären Fragen geklärt werden“.

In Pfaffenhofen, betont zweiter Bürgermeister Mang, sei die Abwägung eindeutig ausgefallen – auch wenn „nix in Stein gemeißelt ist“! Doch dass die Entscheidung hin zum Berufs-Bürgermeister je zurückgedreht wird, kann er sich nicht vorstellen. Denn: „Die Zeiten haben sich geändert“, so Mang, und meint damit nicht nur die Bürokratie, sondern auch die gewachsenen Ansprüche der Pfaffenhofener. Was früher „selbstverständlich“ Aufgabe der Bürger war, „da kommt heute der Anruf ins Rathaus“.