Tiere ohne Futter und Wasser verendet: Strafe für Schafhalter
Der Fall hatte für Entsetzen gesorgt: zwei verendete Schafe auf einem Gelände ohne Futter und Wasser in Eschenlohe, dazu ein verendetes Tier. Nun erging gegen den Halter ein Strafbefehl, auch das Landratsamt zog Konsequenzen.
Eschenlohe – Der Fall hatte im September des vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt und war auch Thema beim großen Faschingszug in Eschenlohe gewesen: An der Bahnlinie in Eschenlohe hatten Gleisarbeiter zwei verendete Schafe entdeckt, die halb in einem Unterstand lagen. Auf dem Gelände an der Höllensteinstraße befanden sich weder Futter noch Wasser. Ein Schaf war noch am Leben, machte jedoch einen verwahrlosten und verschreckten Eindruck.
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Halter muss insgesamt 2500 Euro bezahlen
Die Polizeiinspektion Murnau übernahm damals die Ermittlungen und leitete die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft München II weiter. In der Behörde, die an der Arnulfstraße in der Landeshauptstadt sitzt, hat man das Vergehen jetzt abgeschlossen. „Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde durch das zuständige Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ein Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erlassen“, teilt Oberstaatsanwältin Andrea Grape auf Tagblatt-Anfrage mit. Es sei eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 50 Euro – insgesamt 2500 Euro – erlassen worden. „Der Strafbefehl ist zwischenzeitlich rechtskräftig“, sagt Grape.
Landratsamt verhängt Haltungsverbot für Tiere jeglicher Art
Nägel mit Köpfen hat auch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gemacht und ein Haltungsverbot gegen den Mann verhängt, der die Schafe der Verelendung und dem Tod preisgab. „Das Verbot gilt für Tiere jeglicher Art“, sagt Stephan Scharf, Sprecher der Kreisbehörde. Der Bescheid ist mittlerweile wirksam, da der Eschenloher Scharf zufolge auf einen Widerspruch verzichtet hat.