Powerbanks, E-Zigaretten, Akkus: Verschärfte Regeln für das Handgepäck im Flugzeug

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Brände an Bord treten zunehmend häufiger auf – meist wegen Akkus. Erste Airlines verschärfen nun ihre Regeln für elektronische Geräte mit Lithium-Batterien.

Frankfurt – Elektronische Geräte wie Smartphone, Laptop oder Tablets gehören für viele Reisende inzwischen zum Standardgepäck dazu und sind für die Unterhaltung während des Flugs unverzichtbar geworden. Doch gerade die Batterien dieser Geräte können im Flugzeug gefährlich werden, wenn sie beschädigt, überhitzt oder nicht sicher verpackt werden.

Eigentlich gelten Lithium-Batterien als sicher. Doch in den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Brandvorfällen in Flugzeugen, ausgelöst durch Lithium-Batterien.

Ein Fluggast legt seinen Koffer bei der Sicherheitskontrolle auf ein Band.
Gefahr über den Wolken: Die Mitnahme elektronischer Geräte und Batterien wird zunehmend eingeschränkt (Symbolbild) © Christopher Neundorf/ Kirchner-Media/ Imago

Wegen Brandgefahr: Airlines verschärfen Sicherheitsrichtlinien

Feuer an Bord gilt als eines der gefürchtetsten Unfallszenarien im Flugverkehr. Die wachsende Sorge um die potenzielle Brandgefahr hat nun dazu geführt, dass immer mehr Fluggesellschaften und Luftfahrtbehörden weltweit die Sicherheitsrichtlinien für elektronische Geräte mit Lithium-Akkus verschärfen.

Gerade Powerbanks sind bei Langstreckenflügen beliebt, da sie die Akkulaufzeit mobiler Geräte oft um Stunden verlängern. Das reine Mitführen von Powerbanks im Handgepäck bleibt zwar weiterhin erlaubt, die Verwendung innerhalb der Flugzeugkabine ist künftig aber verboten. „Lithiumbatterien und elektronische Geräte können aufgrund von Funkenschlag oder Kurzschluss gefährliche Auswirkungen haben“, informiert das Luftfahrt-Bundesamt. Für die Mitnahme im Passagiergepäck gelte daher umfangreiche Vorschriften.

„Bricht ein Feuer im Gepäckraum aus, ist es nur schwer zu löschen und bringt die Passagiere in große Gefahr, da man dort während des Fluges nicht mehr hinkommt. In der Kabine kann ein Feuer frühzeitig erkannt und somit schnell gelöscht werden“, erklärt Jens Gögel aus dem Dezernat für Luftsicherheit der Bezirksregierung Münster. Seine Empfehlung: „In das Handgepäck gehören alle Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus und die Dinge, die man zwingend für die Stunden im Flugzeug braucht. Wenn man genau überlegt, ist das meist weniger als man glaubt.“ Im März fing ein Flugzeug der American Airlines Feuer und musste notlanden – offenbar gab es Probleme mit den Triebwerken.

Smartphone, Laptop und Powerbanks: Diese Regelung gilt bei der Lufthansa

Flugreisenden wird empfohlen, sich vor Reiseantritt sich über die geltenden Regeln und Einschränkungen zu informieren. Die führende deutsche Fluggesellschaft Lufthansa hat ihre Mitnahmeregelungen für Powerbanks zwar bislang noch nicht verschärft, hält sich aber an die internationalen Sicherheitsvorgaben und die Bestimmungen des Luftfahrt-Bundesamts. So sind Powerbanks im aufgegebenen Gepäck zwar generell verboten, im Handgepäck aber dürfen diese bis maximal 100 Wattstunden (Wh) mitgeführt werden, heißt es auf der Webseite. Das Aufladen von Powerbanks an Bord ist hingegen grundsätzlich nicht gestattet.

Die Mitnahme tragbarer elektronischer Geräte mit Lithium-Batterien sollte, „wenn immer möglich, im Handgepäck erfolgen“. Im aufgegeben Gepäck werden sie zwar nicht empfohlen, sind aber erlaubt. Hierfür gelten folgende Transportbestimmungen:

  • Maximal drei Geräte größer als ein Smartphone sind erlaubt.
  • Die Geräte dürfen nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (beispielsweise Parfum) gepackt werden.
  • Die Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein (kein Stand-by-Modus).
  • Eine unbeabsichtigte Aktivierung sollte ausgeschlossen werden. Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder Originalverpackung).

Für Geräte mit einer Batterieleistung größer 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich. Zu Jahresbeginn 2025 ereigneten sich fatale Flugzeug-Unfälle – Experten sprechen von einem weltweiten Phänomen.

Mitnahme von Powerbanks: Diese neuen Regeln gelten bei asiatischen Airlines

Bei asiatischen Airlines hingegen sieht es anders aus. Sie haben aus den früheren Brandfällen Konsequenzen gezogen und die Mitnahme von Akkus stark eingeschränkt. Laut ADAC gelten seit dem 1. März 2025 bei asiatischen Airlines, unter anderem Korean Air, China Airlines und Thai Airways bereits strengere Regeln. Bei Singapore Airlines sollen seit dem 1. April 2025 zusätzlich noch Kontrollen während des Flugs stattfinden.

So gilt in den asiatischen Fluglinien für die Mitnahme von Powerbanks folgende Regelung:

  • Externe Stromspeicher dürfen nicht an ein Handy angeschlossen werden.
  • Sie dürfen während des Fluges nicht geladen werden.
  • Powerbanks müssen in separaten Taschen (vorzugsweise aus Plastik) eingepackt oder in Isolierband eingewickelt sein.
  • Sie müssen in Reichweite aufbewahrt werden und dürfen nicht ins Gepäckfach.
  • Maximal fünf Powerbanks dürfen mitgeführt werden. Diese dürfen die Kapazität von bis zu 100 Wattstunden (Wh) nicht überschreiten.

Seit September 2024 gilt wieder die strenge Flüssigkeitsregel im Flugzeug. Auch bestimmte Lebensmittel sind an Bord nicht erlaubt. (vw)

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