Wie der "Spiegel" unter Berufung auf einen internen Behördenvermerk meldet, soll die Drohne am Mittwochabend rund eine Minute lang in geringer Höhe über die Landebahn des Fliegerhorsts in Nordrhein-Westfalen geflogen sein. Die Militärpolizei reagierte sofort und meldete den Vorfall an die örtliche Polizei.
Nach "Spiegel"-Angaben konnten die Einsatzkräfte aber weder Hinweise auf die Drohne noch auf deren möglichen Piloten finden. Als Reaktion auf den Vorfall ordneten die Behörden dennoch eine "Erhöhung der Schutzmaßnahmen" an.
Die Nato-Basis in Geilenkirchen gilt als strategisch wichtiger Standort. Von dort aus werden unter anderem die Awacs-Überwachungsflugzeuge eingesetzt, die zur Luftraumüberwachung der Allianz beitragen.
Pistorius: Zuständigkeiten klar geregelt
Am Donnerstag hat Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in der Diskussion über eine Verstärkung der Drohnenabwehr im Land vor zu hohen Erwartungen an die Bundeswehr gewarnt und auf die Zuständigkeiten verwiesen. "Gestern klang es dann so, als wenn die Bundeswehr quasi automatisch zuständig wäre, ab Baumwipfelhöhe zur Abwehr von Drohnen. Wir sollten in dieser Frage einen kühlen Kopf bewahren", sagte der SPD-Politiker in Berlin vor Journalisten.
Pistorius sagte, die Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr seien gesetzlich klar geregelt. Allgemeine Gefahrenabwehr sei Sache der Landespolizeien. Die Bundespolizei sei für Flughäfen und Bahnhöfe zuständig „und die Bundeswehr ist für die Abwehr militärischer Angriffe verantwortlich und für den Schutz der eigenen Liegenschaften. Das ist also klar geregelt. Und daran werden wir uns auch in Zukunft orientieren.“
Die Bundeswehr sei im Falle von militärischen Bedrohungen im Luftraum zuständig. Außerdem könne sie im Rahmen der Amtshilfe um Unterstützung gebeten werden, etwa wenn die Polizei im Einzelfall nicht genügend Mittel oder Kräfte habe.