Jägerstraße in Bad Wiessee: Herkömmliche Wohnungen durch Hintertür?
Wo ein betreutes Wohnen bereits genehmigt ist, soll nun ein Wohnheim entstehen. Der Wiesseer Bauausschuss will das aber genauer wissen.
Ursprünglich sollte an der Jägerstraße in Bad Wiessee eine Anlage für betreutes Wohnen inklusive Tiefgarage entstehen. Für dieses Vorhaben gab es bereits eine Baugenehmigung vom Oktober 2021. Realisiert wurde das Projekt allerdings nie. Nun lag dem Bauausschuss eine neue Planung für das Grundstück gegenüber der Privatklinik Jägerwinkel vor. An der Kubatur und Ausprägung des nun geplanten Baukörpers hatte sich kaum etwas geändert, wohl aber an der Nutzung: Der Eigentümer der Fläche, der mit der Klinik offenbar nichts zu tun hat, will nun ein Arbeitnehmerwohnheim mit insgesamt 28 Wohneinheiten errichten.
Unklar: Zum welchem Objekt soll das Wohnheim gehören?
Grundsätzlich werden Mitarbeiterwohnungen dringend benötigt. In Bad Wiessee haben sich derartige Anträge zuletzt regelrecht gehäuft. Anders als bei den bisher diskutierten und genehmigten Projekten, wollte es der Bauherr im Falle der Jägerstraße allerdings noch offen lassen, welchem Objekt er das Wohnheim überhaupt zuordnen möchte. Bauamtsleiter Anton Bammer hatte auf entsprechende Nachfrage vom planenden Architekten die Auskunft erhalten, dass es Gespräche mit der Klinik Jägerwinkel gebe und der Bauherr ansonsten beabsichtige, „die Wohneinheiten frei an Arbeitgeber in der Gemeinde und der näheren Umgebung zu vermieten, ohne sich exklusiv an einen Arbeitgeber zu binden“. Diese Nutzung könne gerne in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden, schlug er vor.
Befürchtung: Es könnten ganz normale Wohnungen werden
Die Mitglieder des Bauausschusses wollten sich darauf nicht einlassen. Peter Kathan (CSU) befürchtete, dass hier durch die Hintertüre ganz normale Wohnungen entstehen könnten. „Arbeitnehmer ist ja fast jeder“, gab er zu bedenken. Er fürchtete, dass auf diese Weise die Stellplatzsatzung der Gemeinde ausgehebelt werden könnte. Immerhin braucht es für Arbeitnehmerwohnheime weniger Parkplätze als für eine herkömmliche Wohnanlage. Für den Neubau wären 21 Stellplätze, davon 14 in der Tiefgarage, geplant, was dem Stellplatzschlüssel für Arbeitnehmerwohnheimen entspricht.
Antragsteller soll Arbeitgeber konkret benennen
Florian Sareiter (CSU) teilte die Bedenken Kathans. Es sei zwingend ein Vertragspartner nötig, dem die Mitarbeiter-Appartements fix zugeschrieben werden können. Vorher dürfe es keine Genehmigung geben, forderte der CSU-Sprecher. Ähnlich sah es Johannes von Miller (Grüne). Ein solcher Vertrag sei ganz wichtig, betonte er. Die Tiefgarage – in ihren Ausmaßen längst genehmigt – komme ihm zudem „erstaunlich groß“ vor. Miller kündigte an, wie schon beim ursprünglichen Antrag, auch diesmal gegen die Planung zu stimmen.
Knackpunkt für die anderen Ausschuss-Mitglieder war letztlich aber die fehlende Bindung der Wohnungen an ein bestimmtes Objekt. Daher verweigerte das Gremium einstimmig das Einvernehmen zu der Tekturplanung. Der Antragsteller wird im Beschluss dazu aufgefordert, konkret zu benennen, für welchen Arbeitgeber die Wohneinheiten gedacht sind.