Schon Sonntagnacht ist Schluss - Staat zieht Umweltbonus für E-Autos den Stecker - wie Sie jetzt an Ihre Prämie kommen

Das Aus der Kaufprämie für Elektro-Autos war am Mittwochabend beschlossene Sache. Die staatliche Förderung werde früher beendet als geplant. Das erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach den langen Verhandlungen darüber, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einsparungen im Bundeshaushalt umgesetzt werden können.

Nun läuft der Zuschuss, der eigentlich bis Ende 2024 ausgezahlt werden sollte, bereits Sonntagnacht aus. Das verkündete das Wirtschaftsministerium am Samstagmorgen. Demnach sollen „mit Ablauf des 17. Dezember 2023 keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden“ können.

Umweltbonus für E-Autos läuft am Sonntagabend aus

Für viele kommt das plötzliche Aus überraschend – insbesondere für diejenigen, die gerade erst eine Kaufprämie beantragt haben oder kurz davor standen. Sie fragen sich: Bekomme ich meinen Zuschuss überhaupt? Und wie kann ich mir jetzt noch Prämien für mein E-Auto sichern? FOCUS online hat die Antworten für Sie.

1. Schnell sein

Wer bereits eine Förderzusage hat, braucht sich keine Sorgen zu machen: Sie erhalten Ihre Kaufprämie. E-Autos in der Preisklasse bis 40.000 Euro werden mit 4500 Euro gefördert. Bei einem Kaufpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro sind es 3000 Euro.

Wenn Sie Ihren Antrag noch nicht eingereicht haben, müssen Sie dies noch bis Sonntagabend erledigen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sollen alle Anträge, die noch am Wochenende eingehen, bearbeitet und bewilligt werden – sofern die Voraussetzungen für die Subventionen erfüllt werden.

2. THG-Handel

Neben der auslaufenden Kaufprämie gibt es jedoch noch weitere Subventions-Möglichkeiten für reine E-Fahrzeuge. Dazu gehört der Treibhausgasminderungs-Quotenhandel, kurz THG-Handel, der noch bis 2030 möglich.

Wie funktioniert der THG-Handel?

E-Autos stoßen beim Fahren keine Treibhausgase aus. Die vermiedene Menge an Emissionen können sich Halter von E-Fahrzeugen vergolden lassen und mit Hilfe des THG-Quotenhandels als saubere Zertifikate an Mineralölkonzerne verkaufen. Diese sind über die THG-Quote dazu verpflichtet, die durch ihre Treibstoffe verursachten CO2-Emissionen um einen bestimmten Prozentsatz (2023: 8 Prozent) zu senken.

Das funktioniert einerseits über den Verkauf oder das Beimischen von Biokraftstoffen – aber auch über den THG-Handel. Die Unternehmen können dann die Zertifikate von E-Auto-Haltern erwerben, die mit ihren strombetriebenen Wagen Emissionen vermieden haben.

Oft übernehmen Vermittler den Verkauf der eingesparten CO2-Menge. Dieser lässt dann auf Antrag des Fahrzeughalters die durch das E-Auto eingesparten Emissionen beim Umweltbundesamt zertifizieren. Das Zertifikat verkauft der Vermittler dann an die Mineralölkonzerne und überweist dem E-Auto-Fahrer die Prämie – abzüglich einer Provision, die je nach Anbieter 25 Prozent betragen kann.

Wer kann am THG-Handel teilnehmen?

Halter von E-Autos, E-Bussen und E-LKW können am THG-Quotenhandel teilnehmen – ebenso Scooter, -Motorräder und -Leichtkrafträder. Sowohl neue als auch bereits angemeldete Fahrzeuge sind zulässig.

Mit Hybriden, Plug-In-Hybriden sowie Erdgas- und Wasserstoffautos ist der Zertifikatehandel nicht möglich.

Wie hoch ist die Prämie?

Je nach Anbieter bekommen die Fahrzeug-Halter eine Prämie in Höhe von 70 bis 400 Euro. Vergleichen lohnt sich.

Bis wann muss ich mich für die THG-Quote registrieren?

Für das Jahr 2023 sind keine Registrierungen mehr möglich; die Anbieter haben sie bereits gestoppt. Allerdings können Sie sich schon für das kommende Jahr anmelden.

Keine KfZ-Steuer für E-Autos

Zwar keine Prämie, aber ein Kostenerlass: Wenn Sie sich nach Ende des Umweltbonus am 17. Dezember für den Kauf eines gebrauchten oder neuen E-Autos entscheiden sollten, können Sie mit Hilfe des THG-Handels nicht nur Geld verdienen, sondern auch sparen. Schließlich sind E-Autos mit Zulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2030 von der KfZ-Steuer befreit.