Weitere Entlastungen? Rentner könnten von Lindners Steuer-Plan profitieren

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Finanzminister Lindner will laut einem Bericht den Grundfreibetrag stufenweise erhöhen. Neben Arbeitnehmern könnten auch Rentner profitieren.

Berlin – Bundesfinanzminister Christian Lindner will offenbar Rentnern entgegenkommen. Laut einem Bericht der Bild plant Lindner Steuerentlastungen, die sich bis 2026 auf mehr als 13 Milliarden Euro belaufen sollen. Der FDP-Chef habe seine Pläne für die sogenannte Kalte Progression entsprechend konkretisiert, berichtete die Zeitung am Mittwoch (5. Juni 2024) unter Berufung auf Zahlen, die in der Bundesregierung kursierten. Demnach wolle Lindner den Grundfreibetrag in drei Stufen anheben. Davon profitieren auch Arbeitnehmer und Rentner.

Lindner und zwei ältere Menschen
Lindner will offenbar in drei Stufen den sogenannten Grundfreibetrag anheben. © Thomas Banneyer/dpa/Bernd von Jutrczenka/dpa (montage)

Folgen für Rentner: Lindner will wohl Grundfreibetrag anheben

Der Bund der Steuerzahler taxiere die Entlastung je Arbeitnehmer durch die Pläne auf insgesamt 140 Euro. Laut Bild soll der Freibetrag im ersten Schritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Zum 1. Januar 2025 sei eine Anhebung um 300 Euro geplant. Zum 1. Januar 2026 solle dann der dritte Anpassungsschritt mit einer Anhebung des Grundfreibetrags um weitere 252 Euro folgen. Der Spitzensteuersatz solle dann erst ab 69.798 Euro Jahreseinkommen greifen.

Auch Rentner könnten von der Anhebung des Grundsteuerfreibetrags profitieren, falls Lindner diese wirklich umsetzt. Für Rentner gibt es keinen eigenen Grundfreibetrag. Es gilt der Freibetrag für alle Steuerpflichtigen. Für Ruheständler lohnt sich eine Erhöhung des Grundfreibetrags aber oft sehr, da dadurch viele aus der Steuerpflicht fallen. Bereits im April 2024 hieß es, dass 244.000 Rentner 2024 aus der Steuerpflicht fallen, weil sie von einem höheren Grundfreibetrages bei der Einkommenssteuer profitieren.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist als steuerfreier Jahresbetrag zu verstehen. Liegt das zu versteuerndes Einkommen (zvE) darunter, muss man keine Steuern zahlen. Bei einem zu versteuerndem Einkommen über dem Grundfreibetrag fällt Einkommensteuer an.

Neben Arbeitnehmern sollen auch Rentner von Lindners Plan profitieren

„Die Anpassung der Steuerfreiheit des Existenzminimums ist verfassungsrechtlich rückwirkend für dieses Jahr und die Folgejahre zwingend vorgeschrieben“, teilte das Finanzministerium auf Bild-Anfrage mit. Die darüber hinaus gehende Entlastung von der Kalten Progression sei zwar kein Gebot der Verfassung, aber ein Gebot der Fairness. „Der Minister will die Bürgerinnen und Bürger vor heimlichen Steuererhöhungen aufgrund der Inflation schützen.“

Aufgrund der Verständigung in der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2022 auf ein Inflationsausgleichsgesetz für die Jahre 2023 und 2024 gehe das Ministerium von regierungsinternem Einvernehmen auch für 2025 und 2026 aus. „Endgültige Zahlen liegen allerdings erst im Herbst vor. Momentan handelt es sich um die aktuelle Prognose für die Einleitung der Gesetzgebung.“

Lindner plant Steuerentlastung für arbeitende Bevölkerung noch dieses Jahr

Bereits Anfang April 2024 kündigte Lindner Steuerentlastungen für die Wirtschaft an. Das Bürgergeld sei wegen der hohen Inflationserwartung zum 1. Januar „massiv und überproportional“ erhöht worden. Das müsse jetzt auch rückwirkend zu einer Erhöhung des Grundfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer führen, sagte der FDP-Chef der Deutschen Presse-Agentur am 1. April 2024. „Das bereiten wir in der Gesetzgebung vor. Das heißt, es wird auch im laufenden Jahr für die arbeitende Bevölkerung eine weitere steuerliche Entlastung geben.“ (bohy/reuters/dpa)

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