Bürgergeld-Zuschuss in Deutschland: Was Alleinstehende und Alleinerziehende jeden Monat bekommen
Das Bürgergeld soll Menschen in sozialer Not helfen – auch Alleinstehenden oder Alleinerziehenden. Seit 2024 bekommen diese mehr als noch im Vorjahr.
Bremen – Mit dem Bürgergeld sollen in Deutschland Menschen ohne Arbeit oder in sozialer Not unterstützt werden. Die finanzielle Grundsicherung hilft Arbeitssuchenden, aber auch jungen Menschen. Sie hat laut dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine elementare Aufgabe: Das Bürgergeld „soll denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können“, heißt es von der Bundesregierung.
Dabei bekommen nicht alle Menschen, die zum Erhalt dieser Sozialleistung berechtigt sind, gleich viel Geld. Faktoren wie Alter oder Beziehungsstatus spielen eine Rolle. Auch der Umstand, ob man Kinder hat und diese alleine oder gemeinsam erzieht, hat Einfluss auf die Höhe des Bürgergelds. Hierzu wird anhand dieser Faktoren ein Regelbedarf berechnet. Doch wie viel Bürgergeld bekommen Alleinstehende und Alleinerziehende jeden Monat ausgezahlt?
Bürgergeld für Alleinstehende und Alleinerziehende – so viel bekommen Empfänger der Regelbedarfstufe 1
Es gibt insgesamt sechs Regelbedarfstufen, hier ein Überblick:
- Regelbedarfstufe 1: Alleinstehende und Alleinerziehende
- Regelbedarfstufe 2: Paare (Auszahlung je Partner)/Bedarfsgemeinschaften
- Regelbedarfstufe 3: Volljährige in Einrichtungen
- Regelbedarfstufe 4: Jugendliche von 14-17 Jahre
- Regelbedarfstufe 5: Kinder von 6-13 Jahre
- Regelbedarfstufe 6: Kinder von 0-5 Jahre
Die Höhe des Bürgergeldes wurde zum Jahresbeginn 2024 angepasst. In Regelbedarfsstufe 1, unter die Alleinstehende und Alleinerziehende fallen, gibt es seit 1. Januar 2024 ein Bürgergeld in Höhe von 563 Euro pro Monat. Das sind 61 Euro mehr, als noch im Jahr 2023 monatlich ausbezahlt wurden.
Bürgergeldempfänger müssen im ersten Jahr nicht ans Ersparte – sofern eine Grenze nicht überschritten wird
Bürgergeldempfänger müssen innerhalb des ersten Jahres, indem sie die Sozialleistung beziehen, nicht an ihr Erspartes gehen. Betroffene können sich im ersten Jahr des Leistungsbezugs auf die sogenannte Karenzzeit berufen. Das eigene Vermögen muss erst ab einer Höhe von 40.000 Euro eingesetzt werden, heißt es dazu auf bundesregierung.de.
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Alleinstehende oder Alleinerziehende, die Bürgergeld empfangen, werden zudem unterstützt, wenn sie an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Die sollen das Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglichen und können dabei helfen, wieder dauerhaft Arbeit zu bekommen und nicht mehr auf das Bürgergeld angewiesen zu sein. Das monatliche Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro und wird „für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt“, so das Portal.
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 will beim Bürgergeld Bonus streichen und Sanktionen einführen
Zudem gab es seit 1. Juli 2023 einen monatlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro. Es wurde Bürgergeldempfängern für Weiterbildungen bezahlt, die keinen Berufsabschluss zum Ziel haben. Diese Regelung soll abgeschafft werden – über das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024. Der Bundestag hat dem Gesetz am 2. Februar 2024 bereits zugestimmt, der Bundesrat muss dies noch tun. Bis das neue Gesetz und damit die Neuregelung zum Bürgergeld in Kraft tritt, sollen Bürgergeldempfänger aber den 75-Euro-Bonus noch erhalten, sofern sie eine geförderte Maßnahme schon angetreten haben.
Eine weitere Änderung innerhalb des Haushaltsfinanzierungsgesetzes betrifft ebenfalls das Bürgergeld. So müssen Bürgergeldempfänger nach Inkrafttreten des Gesetzes mit Sanktionsmaßnahmen rechnen, wenn sie „die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern“, wie es auf bundesregierung.de formuliert wird. In diesem kann auch Alleinstehenden oder Alleinerziehenden das Bürgergeld für maximal zwei Monate gestrichen werden. Eine neue Statistik zeigte nun, wie viele „Totalverweigerer“ es derzeit unter Bürgergeldempfängern gibt. (kh)