Bundesrat ebnet Weg für Verabschiedung von Nachtragshaushalt 2023
Bundesrat ebnet Weg für Verabschiedung von Nachtragshaushalt 2023
Der Bundesrat hat den Weg für den Nachtragshaushalt 2023 freigemacht. Eine Budgetänderung von 45 Milliarden Euro steht im Raum.
Berlin – Der Bundesrat hat am Donnerstag (7. Dezember) mit einer Sondersitzung den Weg für das weitere Verfahren zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts der Ampel-Koalition für dieses Jahr freigemacht. Die Länderkammer verzichtete am Donnerstag auf eine Stellungnahme zu der Budgetänderung, die nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist. Dieses hatte bestimmte Sondervermögen neben dem regulären Haushalt für unzulässig erklärt. Aus diesen waren die Energiepreisbremsen und die Hilfen zur Flutkatastrophe im Ahrtal finanziert worden.
Nachtragshaushalt 2023: 45 Milliarden Euro zusätzliche Schulden
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar (FDP), betonte im Bundesrat, „in der Sache“ bleibe es richtig, dass die Bundesregierung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF einen „wirksamen Rettungsschirm“ wegen der hohen Energiepreise aufgespannt habe. Heute sei aber klar, „dass man verfassungsrechtlich einen falschen Weg beschritten hat“. Das müsse nun ebenso wie die Hilfen für die Flutkatastrophe im Ahrtal auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden.
Infolge des Verfassunsgerichtsurteils müssen deshalb nun fast 45 Milliarden Euro zusätzliche Schulden in das Budget 2023 geschrieben werden. Dies erfordert in diesem Jahr erneut die Aussetzung der Schuldenbremse des Grundgesetzes.
Die Länderkammer ließ das entsprechende Gesetz in erster Lesung passieren, ohne sich weiter zu positionieren. Die Bundesregierung will damit bereits ausgezahlte Mittel insbesondere für die Gas- und Strompreisbremse sowie Fluthilfen nachträglich rechtlich absichern.
Nachtragshaushalt geht zurück an den Bundestag
Seit dem Karlsruher Haushaltsurteil ist klar, dass der Bund Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen. Sie waren 2021 und 2022 als Notlagenkredite genehmigt worden, sollten aber auch 2023 und 2024 noch genutzt werden. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Ohne den Nachtragshaushalt hätte im Etat für 2023 ein Verfassungsbruch gedroht.
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Als nächstes befasst dich in der kommenden Woche nun der Bundestag erneut mit den Plänen. Ein Beschluss ist für den kommenden Donnerstag vorgesehen. (afp/dpa)