Änderung bei Versicherungen greift ab 15. Januar – sie betrifft 73 Millionen Menschen

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Ab 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Was bedeutet das und ist sie verpflichtend?

München – Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ein wesentlicher Schritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens werden. Seit 2021 steht sie auf freiwilliger Basis zur Verfügung, doch ab Januar 2025 wird sie für alle gesetzlich Versicherten automatisch bereitgestellt, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Das Motto lautet: „ePA für alle“ - betroffen sind rund circa 73 Millionen Versicherte. Der genaue Starttermin ist der 15. Januar.

73 Millionen Versicherte betroffen: Ab 15. Januar wird die elektronische Patientenakte (ePA) ausgerollt

Die ePA ermöglicht es, alle gesundheitsbezogenen Dokumente einer Person digital zu speichern und zu verwalten. Dazu gehören Befunde, Arztbriefe, Röntgenbilder und Medikationspläne, wie das Bundesministerium für Gesundheit aufklärt. Versicherte können über eine App ihrer Krankenkasse auf die ePA zugreifen und diese verwalten.

Die Einführung der ePA zielt darauf ab, die Patientenerfahrung zu verbessern, indem der Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen medizinischen Leistungserbringern erleichtert wird. Zu den Vorteilen gehören der einfache Zugriff auf Gesundheitsdaten, die Vermeidung von Medikationsfehlern und die Abschaffung des Papierkrams durch automatische Datenübertragung. Patienten können ihre Gesundheitsdaten jederzeit und überall einsehen, und neue Ärzte haben mit wenigen Klicks Zugriff auf alle relevanten Informationen. Zu diesen gehören auch ein Impfpass oder Mutterpass, wie die Verbraucherzentrale berichtet.

Sind die sensiblen Daten geschützt?

Doch das zur Verfügung stellen sensibler Daten ist nicht jedermanns Sache. Jedoch hat der Schutz sensibler Patientendaten höchste Priorität, wie das Bundesministerium verspricht. Die Daten werden verschlüsselt in einem geschlossenen und sicheren Netzwerk gespeichert. Nur die Versicherten selbst und von ihnen autorisierte Personen haben Zugriff auf die ePA. Gesetzliche Krankenkassen und Behörden haben keinen Zugriff auf die Daten. Versicherte können Ärzten erlauben, Dokumente hochzuladen, ohne Einsicht in andere Dokumente zu gewähren.

Allerdings bedarf es eines entsprechenden Endgerätes, um ePA sinnvoll nutzen zu können. PC, Tablet, Smartphone oder Laptop sind notwendig, um die ePA-App zu bedienen. Jede gesetzliche Krankenkasse soll dabei ihre eigene App haben, wie die Verbraucherzentrale mitteilt.

Testphase beginnt im Januar – Der ePA kann per Opt-out-Verfahren widersprochen werden

Der gestufte Einführungsprozess der ePA beginnt im Januar 2025 in Modellregionen wie Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Doch wozu diese Staffelung? Die kontrollierte Einführungsphase dient dazu, die Systeme auf Zuverlässigkeit und Benutzerfreundlichkeit zu testen. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase soll die ePA bundesweit verfügbar gemacht werden, worüber es immer wieder Zweifel und Kritik gab.

Ab 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten zur Verfügung stehen.
Ab 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten zur Verfügung stehen. © onemorepicture / Thorsten Wagner/Imago

Doch wer ePA nicht nutzen möchte, hat das Recht, der Nutzung zu widersprechen. Dieses Opt-out-Verfahren ermöglicht es, vor und nach der Bereitstellung der ePA bei der Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Wichtig hierbei jedoch: Es bedarf eines aktiven Widerspruches. Nur wer sich selbst bei seiner Versicherung meldet, wird nicht in den Prozess eingebunden. Alle anderen werden automatisch Teil der ePA. Auch nach der Einführung kann ohne Begründung nachwirkend widersprochen werde, was zur Löschung der ePA führt. Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder umfassend über die ePA und das Widerspruchsrecht zu informieren.

In den kommenden Jahren sind Erweiterungen der ePA geplant. Ab Sommer 2025 wird der digitale Medikationsprozess in die ePA integriert. Anfang 2026 sollen auch Laborberichte gespeichert werden können. Diese Entwicklungen sollen die Funktionalität der ePA weiter verbessern und die medizinische Versorgung der Patienten optimieren. (mg)

Auch interessant

Kommentare