Kosmetik-Rückruf: Artikel komplett vom Markt genommen – Augenreizung und Änderung der Irisfarbe droht
Ein beliebtes Kosmetikprodukt befindet sich im Rückruf: Das Wimpernserum enthält einen gefährlichen Inhaltsstoff. Das Unternehmen warnt eindringlich.
Hamm – Lange, dichte Wimpern ohne Mascara – das verspricht ein beliebtes Wimpernserum. Doch die Beauty-Routine kann zum Gesundheitsrisiko werden. Statt nur längerer Wimpern drohen bei Anwendung sogar dauerhafte Schäden an den Augen.
Rückruf von Kosmetikprodukt: Unternehmen warnt vor „pharmakologischer Wirkung“
Ein Wimpernserum der Marke WONDERLASHES wird bundesweit zurückgerufen, da es eine gesundheitsschädliche Substanz enthält, die zu unerwünschten pharmakologischen Wirkungen führen kann. Darüber informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Das betroffene Brauen- und Wimpernserum enthält den nicht zugelassenen Wirkstoff Isopropyl Cloprostenate, ein Prostaglandin-Analog, das als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingestuft wird und nicht in Kosmetikprodukten verwendet werden darf. Daher entspreche das Produkt dem Unternehmen zufolge „nicht den Anforderungen an ein verkehrsfähiges Produkt im Sinne der EU-Kosmetikverordnung“. Es drohe eine „pharmakologische Wirkung“, lautet es in einer Kundeninformation.
Produkt | WONDERLASHES Brauen- und Wimpernserum |
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Hersteller | WONDERSTRIPES Cosmetics GmbH |
Betroffene Chargen | PSL20170026R/CH 325250 |
Verpackungsgröße | 3 Milliliter |
Mindesthaltbarkeitsdatum | 11. April 2025 |
Kosmetik-Produkt von Rückruf betroffen: Hier wurde das Wimpernserum verkauft
Verbraucher, die das betroffene Wimpernserum zu Hause haben, sollten es nicht mehr verwenden. Der Hersteller hat die Produktion eingestellt und alle Händler informiert, das Produkt vom Markt zu nehmen. Die Verwendung oder der Weiterverkauf als Kosmetikartikel ist nicht mehr zulässig.

Daher räumt das Unternehmen ein: „Bei Nichtbeachtung dieser Rückrufmitteilung übernimmt die WONDERSTRIPES Cosmetics GmbH keine Verantwortung für daraus entstehende Schäden, insbesondere bei unsachgemäßer Anwendung oder entgegen der Rückrufempfehlung“.
Diese Bundesländer sind betroffen:
- Hamburg
- Nordrhein-Westfalen
- Baden-Württemberg
- Niedersachsen
- Hessen
Landesamt warnt vor Wimpernserum mit bestimmtem Inhaltsstoff
Dabei ist ein Wimpernserum mit Prostaglandinderivaten nicht ungefährlich. Das weiß auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Zu den Nebenwirkungen gehöre zwar auch die Zunahme von Länge, Dicke und Anzahl der Wimpern, heißt es auf der Webseite.
Aber auch zu Augenreizungen, trockenen Augen, Dunkelfärbung der Haut des Augenlids sowie eine verstärkte, wahrscheinlich irreversible Irispigmentierung – das bedeutet, dass sich die Augenfarbe dauerhaft verändern kann. Deshalb sei von einer „Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher“ auszugehen. Das LGL rät daher von der Verwendung solcher Produkte ab. Auch Lebensmittel befinden sich immer wieder im Rückruf. Erst kürzlich wurde Wurst zurückgerufen. In einem Tee wurde dagegen eine krebserregende Substanz entdeckt. (kas)